Mit welchen Wasserarten ist es ungültig, sich rituell zu reinigen?

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Mohammad Haddad / 17.08.2015

Frage:

Mit welchen Wasserarten ist es ungültig, sich rituell zu reinigen?

Antwort:

Mit folgenden drei Wasserarten ist es ungültig, sich rituell zu reinigen:

 

  1. Wasser, welches sich aufgrund einer vermeidbaren Vermischung mit einer reinen Substanz so sehr verändert hat, dass es nicht mehr als Wasser betrachtet wird. Ein Beispielfall dafür ist eine Tasse mit Wasser, worin ein Teebeutel oder so viel Saft reingegeben wird, dass es eher als Tee bzw. Saft gilt anstatt als klares Wasser.
  2. Wasser, dessen Menge weniger als 216 Liter beträgt und bereits für eine zu verpflichtenden Aufhebung eines rituell unreinen Zustandes verwendet wurde. Ein Beispielfall hierfür ist eine Situation, in der man sich im Zustand der rituellen Unreinheit befindet und die kleine rituelle Waschung (wudu) vollzieht. Wenn man annehmen würde, dass das hierfür benutzte Wasser in einen kleinen und leeren Eimer fließt, so ist eine weitere rituelle Waschung mit diesem sich im Eimer nun angehäuften Wasser nicht gültig.
  3. Wasser, dessen Menge weniger als 216 Liter beträgt und bereits für die Entfernung einer rituell unreinen Substanz verwendet wurde, selbst wenn sich das Wasser dadurch nicht verändert hat.

 

 

Quelle: Reliance of the Traveller, Šayẖ Nūḥ Ḥā Mīm Keller

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