Fastenbrechen durch Masturbation und Austritt von Erregungsflüssigkeit

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Shaykh Rami Nsour (Übersetzt von: Yusuf Keskingöz) / 05.08.2015

Frage:

As-Salamu Alaikum,

Bevor ich zum Islam konvertierte, habe ich regelmäßig masturbiert. Ich weiß, dass es im Islam verboten ist und habe es daher versucht zu unterlassen. Jedoch rutsche ich manchmal in meine alte Gewohnnheit und gebe mich meinen Trieben hin.

Meine Frage ist, wenn man im Ramadan masturbiert, muss man nach der Malikitischen Rechtschule eine Sühne (kaffara) zahlen d.h. 60 Personen speisen? Ich bin mir bewusst, dass ich das Fasten für diese Tage nachholen muss.

Ich würde außerdem gerne wissen, ob der Austritt von Erregungsflüssigkeit, sei es beabsichtigt oder unbeabsichtigt, dazu führt, dass man Ghusl machen muss? Oder reicht es stattdessen wudu zu machen? Würde das das Fasten auch brechen?

Ich entschuldige mich dafür, dass ich so eine Frage stelle, aber ich konnte diese Frage nicht offen meinen Lehrern stellen.

Antwort:

Du brauchst dich nicht  dafür zu entschuldigen. Denn eine Sittlichkeit die dich davon abhält Fragen zu deiner Religion zu stellen ist verwerflich. Dadurch, dass du diese Frage stellst hast du einen großen Schritt gemacht. 

Sühne (kaffara) Für die Ejakulation von Flüssigkeit

Wenn jemand tagsüber während des Fastens beabsichtigt eine Ejakulation auslöst, bricht es das Fasten und macht es ungültig. Diese Person muss den jeweiligen Tag nachholen und eine Sühne zahlen. Man muss entweder 60 Tage durchgehend Fasten, 60 Personen speisen oder einen muslimischen Sklaven freilassen. Eine Sühne wird für jeden Tag fällig an dem das Fasten so gebrochen wurde (Khalil, Al-Mukhtasar).

Präejakulat (madhy)

Der Austritt von Erregungsflüssigkeit erfordert nur, dass man den gesamten Penis wäscht und erfordert keine Körperwaschung (ghusl). Der Austritt von madhy  erfordert nur den wudhu. Es bricht, dass Fasten nur wenn die fastende Person etwas machte um den Austrtitt hervorzurufen. Wenn jemand weiß, dass durch das Anschauen, Denken oder Anfassen einer Sache madhy austreten wird und es dabei austritt, so ist das Fasten gebrochen und man muss es nochholen. (Dusuqi, Hashiyatul Sharh al Kabir)

Ratschlag um die Gewohnheit zu Brechen

Ich rate dir jede Hilfe zu suchen um diese Gewohnheit aufzugeben. Regelmäßiges über das Jahr verteilte Fasten kann dir helfen davon loszukommen. Die Rezitation der Sura al-Tariq hilft dabei Gewohnheiten dieser Art zu verhindern (Zarruq, Naseeha). Die Verminderung von leckerem Essen kann hierbei auch hilfreich sein. Man kann die Rasur der Schambehaarung verzögern; dies wird das Verlangen ebenfalls verringern (man sollte die Behaarung aber mindestens alle 40 Tage rasieren). Man sollte den Schambereich niemals anschauen oder berühren wenn es nicht nötig ist wie z.B. zum reinigen nach dem Toilettengang; dies sollte man dann auch so schnell wie möglich machen.

Rami

*Bemerkung: In der Hanafitischen Rechtschule erfordert das Masturbieren welches zur Ejakulation führt, keine Sühne. Es ist nur verpflichtend (1) das Fasten nachzuholen und (2) die Sünde aufrichtig zu bereuen.

Quelle(n):

SeekersHub:
http://seekershub.org/ans-blog/2013/07/30/breaking-ones-fast-by-masturbation-and-the-emission-of-pre-ejaculate-in-maliki-school/

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