Wann wird das Ghusl zur Pflicht
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Mohammad Haddad / 28.06.2015
Frage:
Unter welchen Umständen bzw. durch welche Handlungen wird es zur Pflicht, die große rituelle Waschung [ġusl] zu vollziehen?
Antwort:
Die Vollziehung des ġusl wird durch sechs folgende Handlungen bzw. Zustände zur Pflicht, nämlich durch:
- den Geschlechtsakt in dem Ausmaß, dass die Eichel vollständig in die Vagina eingeführt wird,
- den Austritt von Sperma[manīy] beim Mann bzw. der sexuellen Körperflüssigkeit bei der Frau. In die Kategorie des Spermas fallen nicht die Lusttropfen (maḏī) oder die dickflüssige und durchsichtig-weiße Substanz, welche nach dem Urinieren oder durch das Tragen eines schweren Gegenstandes hervortritt (wadī),
- den Tod,
- den Eintritt der Menstruation (ḥaiḍ),
- den Eintritt eines Wochenbetts (nifās),
- eine Entbindung, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Normal, Fehl- oder Trockengeburt handelt.
Quellen:
The Ship to Salvation, ʿAbd Allāh Muḥammad al-Marqūbī
Matn al-Ġāyah wa t-taqrīb, Mūsā Furber
Reliance of the Traveller, Šayẖ Nūḥ Ḥā Mīm Keller