Wann beginngt Ramaḍān? - Vermeidbare Kalenderkonflikte zum Anfang und Ende des Ramaḍān

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Muhammed F. Bayraktar / 18.04.2019

Frage:

Wann Fängt Ramaḍān 2019 an? Wann ist das Fastenbrechenfest (Eid-ul-Fitr / Ramazan Bayram)? Wann ist das Opferfest (Eid-ul-Adha / Kurban Bayram)?

Antwort:

Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen.

Frieden und Gebete seien auf unserem Meister Muḥammad, seiner Familie und seiner Gefährten.

Jeglicher Preis und Lob gebührt Gott dem Allerhabenen.

Fazit des Übersetzers mit Bezug auf Muslime in Deutschland:

Der Text argumentiert, dass die verschiedensten Formen und Methoden der Mondsichtung ihre Grundlage in der Offenbarung haben. Muslime, die in einem Land als Minderheit leben, sollen eine Vertretung wählen, welche den Anfang und das Ende des Monats Ramaḍān basierend auf einer dieser Methoden bestimmt. Diese Vertretung kann, für diesen Fall, im Koordinationsrat der Muslime gesehen werden. Dieser hat sich 2008 darauf geeinigt [Link zur Pressemitteilung], dass die muslimischen Gemeinden in Deutschland der vom OIC, der Organisation der Islamischen Konferenz, bereits im Jahre 1978 erarbeiteten Grundlage, dass der neue Monat nach der Geburt des Neumonds mit der berechneten möglichen frühesten Sichtung an jedem Ort der Welt beginnt. Dies entspricht der Methode, der die Türkische Gemeinden in Deutschland und die Muslime in der Türkei befolgen. Unabhängig von der persönlichen Meinung zur Grundlage dieser Methode in der Offenbarung und zum Vertretungsanspruch des KRM, sind Muslime in Deutschland gemäß den klassischen Gelehrten dazu angehalten, diesem Urteil, auf den sich eine große Gruppe von Gemeinden und Autoritäten der Muslime in Deutschland in der Vergangenheit geeinigt haben, zu folgen, unabhängig davon, was irgendein anderes Land auf der Welt tut und was die eigene Sichtung oder "bevorzugte Meinung" besagt. Das Befolgen der Daten, welche die türkischen Gemeinden für den Monatsanfang bestimmen, ist der korrekte Weg.

Dies entspricht folgenden Daten:

Ramadan 2019 Beginn: 06. Mai 2019
Ramadan 2019 Ende: 03. Juni 2019
1. Tag Ramadannfest 2019: 04. Juni 2019
1. Tag Opferfest 2019: 11. August 2019

Ramadan 2020 Beginn: 24. April 2020
Ramadan 2020 Ende: 23. Mai 2020
1. Tag Ramadannfest 2020: 24. Mai 2020
1. Tag Opferfest 2020: 31. Juli 2020

Originaltext:

Kurz vor dem Fastenmonat Ramaḍān wiederholt sich jedes Jahr das gleiche Spektakel: Muslime streiten über den Monatsanfang. Jeder legt seine Argumente dar und jeder versucht sein Handeln zu begründen. Die einen fordern die Mondsichtung, die anderen behaupten, die Berechnung genüge. Dann kommen die anderen und sagen, Einheit sei das allerwichtigste unter den Gläubigen, während andere sagen, in dieser Frage spiele Einheit keine Rolle.

Was ist die Stimme der Vernunft und Gelehrsamkeit, die uns in dieser Situation navigieren kann? Wir finden sie, wenn wir das Erbe unserer Gelehrten aufmerksam lesen.

Einheit in dieser Frage gab es nie

Seit der Frühzeit der Muslime haben die Gelehrten der Normenlehre darüber diskutiert, was die korrekte Form der Bestimmung des Monatsanfanges ist. Es gibt Gelehrte, die eine lokale Sichtung forderten (womit eine jede Stadt ihren eigenen Monatsanfang hätte), Gelehrte, die eine „globale“ Sichtung forderten (ich schreibe „global“, obwohl damit nicht weltweit gemeint war, wie wir es heute verstehen) und solche, die sich für die Berechnung aussprachen. Daraus verstehen wir also, dass die Diskussionen um den Monatsanfang und die unterschiedlichen Forderungen – bewusst oder unbewusst – ihre Begründungen haben und sich auch in der Tradition spiegeln.

Eines aber scheinen wir in diesen Diskussionen zu übersehen: den Prozess der Bestimmung.

Der Prozess der Mondbestimmung

Die Gelehrten haben folgende Details dargelegt zur Bestimmung des Mondes:

  • Wenn der Himmel klar ist, muss eine große Gruppe von Personen den Mond gesehen haben. Die Sichtung des Neumondes von nur wenigen Personen in einem klaren Himmel ist in sich schon zweifelhaft, da die meisten Personen dies nicht gesehen haben.[1]
  • Ist der Himmel bedeckt, muss es nach einigen Gelehrten zwei Zeugen geben.[2] Dies deckt sich mit der Forderung nach zwei Zeugen, um vor Gericht etwas zu belegen. Einige Gelehrte aber sahen eine einzige Person als Zeugen ausreichend. Dies deckt sich damit, dass sie es als einen religiöse Aussage ansehen.[3]

In allen Fällen aber müssen die Personen moralisch aufrichtige Personen sein. Die eigentliche Frage aber lautet: wer bestimmt ob eine Gruppensichtung in einer klaren Nacht groß genug war? Wer entscheidet, ob ein Zeuge aufrichtig ist oder nicht? Wer bestimmt die Anzahl der Zeugen für einen bedeckten Himmel?

Diese Fragen werden beantwortet von einer Person, welche die Qualifikationen, die Ausbildung und Autorität innehat, diese Entscheidungen zu treffen und die Antworten zu sprechen. Normalerweise ist dies der muslimische Richter, der die Position innehat, den Anfang des Monats bekannt zu geben. Somit ist die Bestimmung des Monatsanfanges ein richterlicher Beschluss.

Das Warten auf offizielle Bekanntgabe

Die Bestimmung des Monatsanfanges des Ramaḍān ist nicht die Privatangelegenheit von Individuen. Individuen haben im Prozess der Bestimmung des Monatsanfanges nur die Rolle, dass sie ihre Mondsichtungen den entsprechenden Autoritäten zur Bestimmung des Anfanges mitteilen. Diese Autoritäten dürfen diese Mitteilung ablehnen oder akzeptieren. Es obliegt ihnen allein, ob sie dies in ihre Betrachtung miteinbeziehen. Deswegen ist es ja auch Diskussionsthema in den Büchern unserer Normenlehre, ob eine Person, die den Neumond zwar sah, aber darin versagte den Richter zu überzeugen, fasten muss oder nicht? Die generelle Antwort darauf ist, dass diese Person fasten muss, doch dies gilt nur für diese Person selbst. Alle anderen müssen weiterhin auf die offizielle Bekanntgabe warten.[4]

Das ist auch der Grund warum es in muslimischen Ländern kaum einen Haushalt gibt, der sich in der Frage des Fastenanfangs und des Festes streitet. In diesen Ländern bestimmt die Regierung oder der von ihnen eingesetzte Rat den Anfang des Ramaḍān. Eine Person auf der Straße muss nur sein Radio oder dergleichen einschalten, um zu wissen, wann Ramaḍān ist. Das ist auch die Methode, welche die Offenbarung befürwortet. Der Grund hier ist klar. Ramaḍān und das Fest sind gemeinschaftliche Aktivitäten und Erlebnisse. Sie können nicht verwirklicht werden, wenn die Gesellschaft gespalten ist und sich über Anfang und Ende streitet. Die Autorität verhindert dies.

Was ist mit Muslimen in der Diaspora?

Die Antwort darauf ist eindeutig: Die muslimische Gemeinde muss versuchen, ein repräsentativen Rat zu gründen, der den Anfang des Monats bestimmt. Die Gemeinde muss dieser Bestimmung folgen. Das ist keine neue Idee, denn diesbezüglich gibt es in den Büchern des Fiqh viele Urteile. Das Freitagsgebet ist ein Beispiel hierfür. Die Gelehrten des Fiqh sind der Ansicht, dass in einer Stadt idealerweise nur ein einziges Freitagsgebet stattfinden sollte, so dass die gesamte Stadt sich an einem einzigen Ort für das Gebet versammelt. Diese ideale Vorstellung brachte die Frage mit sich, wer denn den Imām bestimmt und wer die Kanzel hält und das Gebet leitet. Wäre das dem Volk selbst überlassen, würde jede Gruppe und Sekte versuchen, ihren eigenen Mann zu installieren.

Gemäß den ḥanafītischen Gelehrten ist die Antwort darauf, dass der Herrscher oder eine vom Herrscher bestimmte Person den Imām für die Gemeinschaft bestimmt.[5] Das Volk hat keine Befugnis über diese Frage. Sie haben keine Erlaubnis, das Freitagsgebet ohne die Erlaubnis des Herrschers abzuhalten. Sie hat keine andere Wahl als entweder zum Freitagsgebet zu kommen oder Daheim zu bleiben. Im Falle der Diaspora, in der die Muslime keinen Herrscher haben, der diese Autorität ausübt und den Imām für das Freitagsgebet bestimmt, muss die muslimische Gemeinde zusammenkommen und einen solchen Imām bestimmen.[6] Das heißt, es kann sich keine Einzelperson erheben und behaupten, sie würde jetzt durch Eigenermächtigung das Freitagsgebet leiten. Nur die Person, die von der Gemeinde dazu ernannt wurde, kann das tun. In Deutschland ist dies in den allermeisten Moscheen so gegeben, dass die Moschee von der Gemeinde geführt wird. Der Imām wird von der Gemeinde gewählt und ihm wird die Befugnis durch die Gemeinde erteilt, das Freitagsgebet zu leiten. Gleiches wäre auch der Fall, wenn es keine Richter gibt, um beispielsweise die Ehe einer Frau zu scheiden. In einem solchen Fall dürfen die Muslime unter sich einen religiösen Richter oder mehrere Personen bestimmen, die gemeinsam das Amt eines Qāḍī übernehmen. Dies ist alles in den Büchern des Fiqh nachzulesen. Daher muss die Frage nach dem Monatsbeginn in gleicher Art behandelt werden.

Gruppenwahn aufgeben

Jetzt könnte jemand natürlich stur behaupten: „Ich akzeptiere eine solche Autorität, aber nur dann, wenn sie lokale Sichtung als Maß nimmt!“ Leider funktioniert das so aber nicht. Wenn eine Autorität als Richter eingesetzt wurde oder eine Gruppe als Richter fungiert, dann obliegt nur allein ihnen die Bestimmung der Methode. Das Beharren auf der „einzig wahren“ Methode ist wie das Beharren darauf, dass nur die „einzig wahren Muslime“ die Moschee betreten. Dies ist ein Gedankenprozess des Gruppenwahnes und ist von vernichtender Konsequenz. Solange die ernannten oder gewählten Autoritäten nicht voll und ganz die Positionen der Gelehrten missachten und ihnen widerhandeln, muss ihre Bestimmung befolgt werden. Woher nehmen wir aber die akzeptablen Positionen?

Die Welt des sunnitischen Islams – die Mehrheit der Muslime auf der Welt – haben sich darauf geeinigt, die legitimen Positionen auf die vier etablierten Schulen des Rechts zu beschränken: die Ḥanafīten, die Šāfiʿīten, die Mālikīten und die Ḥanbalīten. Gewiss kann es auch große Gelehrsamkeit außerhalb dieser Schulen geben, doch hinsichtlich des Prozesses ist es notwendig, dass eine Gesellschaft erkennbare Regeln und Prozeduren besitzt. Dies wäre nicht möglich, wenn es keine klare Begrenzung und Definierung für legitime Rechtsmeinungen gegeben hätte.[7] Alle Meinungen dieser Schulen sind akzeptierte Meinungen. Wir sind dadurch befreit zu denken, wir müssen die Meinung, die wir als korrekt befinden, anderen aufzwängen. Solange die Meinung im Rahmen dieser Schulen ist, können wir akzeptieren. Das allein genügt uns. Danach müssen wir uns bemühen, dass der Wille Gottes, der mitunter von diesen vier Schulen repräsentiert wird, sachgemäß beachtet wird.

Alle Methoden haben ihre Grundlagen in der Offenbarung

Wenn wir uns den reichen Korpus der Werke zur Normenlehre der Offenbarung im Rahmen der vier Schulen anschauen, finden wir, dass alle Methoden, die Heute angewandt werden, auf der Offenbarung fußen:

  • Berechnung ist eine Position, welche geachtete Gelehrte aller Schulen vertreten haben. Insbesondere die Šāfiʿīten vertreten hier eine starke Position.[8]
  • Globale Sichtung, das heißt, die Sichtung von entfernten Ländern zu berücksichtigen, wird als die stärkste Ansicht bei den Ḥanafīten und Ḥanbalī gesehen. Einige der Mālikīten vertraten ebenfalls diese Position.[9]
  • Lokale Sichtung, das heißt, dass jeder Ort seiner eigenen Sichtung folgt, wird als die stärkste Position unter den Šāfiʿīten gesehen und nach einigen als die Meinung der Mālikīten.[10]

Tatsächlich ist es so, dass wenn eine Person den Korpus der Werke betrachtet, sie fast alle Methoden als akzeptiert sehen werden. Solange der Rat, der die Autorität für den Beschluss von Ramaḍān inne hat, einer dieser Methoden folgt, müssen die Muslime ihr folgeleisten. So einfach ist es.

Was ist dann aber mit den Artikeln, die veröffentlicht werden und die eine Methode verteidigen und die andere schmähen? Wir müssen diese als wissenschaftliche Artikel betrachten. Sie werden dem Rat, der für die Bestimmung verantwortlich ist, zur Betrachtung vorgelegt. Sie entscheiden dann noch immer, welcher Meinung zu folgen ist. Anderweitig haben diese Diskussionen und Artikel wenig praktische Konsequenzen, da kein Individuum selbst seinen Monat ausrufen kann.

Diese Frage der Mondsichtung stellt einen der größeren Ziele der Anbetungshandlungen der Religion dar, die so im Zentrum unserer Religion stehen. Sie alle stellen einerseits den Glauben des Individuums in das Zentrum, aber betonen auch die gemeinschaftliche Dimension eines jeden Individuums. Die ausführlichen Regeln des rituellen Gebets, des Fastens und der Zakāt bieten große Leitung an für die Etablierung einer Gemeinschaft. Wenn die Gemeinschaft Streit vorfindet und Disharmonie, so ist dies nur, weil sie versagt hat, die Säulen so zu etablieren, wie sie die Offenbarung fordert.

Mit leichten Abänderungen von Scheich Dr. Sohail Hanif

 

[1] Dies ist das Verständnis der ḥanafītischen Schule: al-Mawsu‘ah al-fiqhiyyah al-kuwaytiyyah, „Ḫabar”, B. 19, S. 16. Einige Texte der Mālikīten scheinen ebenfalls darauf zu deuten: al-Mawsu‘a al-fiqhiyyah al-kuwaytiyyah, B. „Ruʾyat al-hilāl,” B. 22, S. 25.

[2] Ebd. Das ist die stärkste Ansicht unter den Mālikīten.

[3] Das ist die stärkste Position unter den Šāfiʿīten und Ḥanbalīten. Für sie ist es gleich, ob der Himmel bedeckt ist oder nicht. Die Ḥanafīten sind dieser Meinung nur, wenn der Himmel bedeckt ist. Vgl. ebd.

[4] Dies ist die Position aller vier Schulen. Die Meinungsverschiedenheit, die sie in dieser Frage haben, bezieht sich darauf, ob diese Person eine Sühneleistung leisten müsste, wenn er bewusst das Fasten unterlässt. Einige geachtete Gelehrte der früheren muslimischen Gemeinschaft sagten aber auch, dass eine solche Person nicht die Verpflichtung hat zu fasten. Es gibt eine große Meinungsverschiedenheit bezüglich der Person, die den Neumond des Monats Šawwāl sieht (den Tag des Ramaḍān Festes) und wenn der Richter seine Aussage nicht akzeptiert. Viele Gelehrte sind der Ansicht, dass eine solche Person nicht fastet. Mālik und Aḥmad b. Ḥanbal aber waren der Ansicht, dass diese Person seine eigene Sichtung zu ignorieren hat und fasten muss. Vgl. al-Mawsu‘ah al-fiqhiyyah al-kuwaytiyyah, „Ihlal”, B. 7, S. 150f.

[5] Al-Marġinānī, al-Hidāya, ed. Talal Yusuf, 4 Bände, Beirut 2000, B. 1, S. 82.

[6] Al-Laknawi, ʿUmdat al-riʾayah ʿalā Šarḥ al-wiqaya, ed. Ṣalāh Abū al-Ḥaǧǧ, 7 Bände, Beirut 2009, B. 1, S. 321ff.; Ibn ʿĀbidīn, Radd al-muḥtār ʿalā Durr al-muḫtār, Kairo 1885, B. 1, S. 540f.

[7] Eine gute Erklärung für die soziale Notwendigkeit fester Regeln und die damit einhergehende Vorherrschaft der Rechtsschulen vgl. Mohammad Fadel, „The Social Logic of Taqlīd and the Rise of the Mukhtaṣar”, Islamic Law and Society, 3, (1996): S. 193-233.

[8] Befürwortende Gelehrte dieser Position lassen sich bis in das erste Jahrhundert der Ḥiǧra zurückverfolgen. Die Grundlage in der Offenbarung findet sich in den folgenden Worten des Gottgesandten: „Wenn ihr ihn seht [den Neumond des Ramaḍān], dann fastet und wenn ihr ihn seht [den Neumond des Šawwāl], hört das Fasten auf. Ist es euch verborgen (ġumma ʿalaykum) [das heißt, ist der Himmel bedeckt], dann schätzt ihn ab.“ (Buḫārī, Nr. 1900). Das letzte Verb „faqdiru“ kann sehr wohl als Berechnung verstanden werden. Die Gelehrten, die dieser Ansicht waren, sind Abū al-ʿAbbās al-Surayǧ (gest. 306/918), einer der führenden Gelehrten der Šāfiʿīten, der šāfiʿītische Gelehrte und Ṣūfī Abū al-Qāsim al-Qušayrī (gest. 465/1072), der führende Richter der Šāfiʿīten, Taqī al-Dīn al-Subkī (gest. 756/1355), der Gelehrte šāfiʿītischer Prinzipienlehre al-Zarkašī (gest. 794/1392), der bekannte mālikītische Gelehrte al-Qarāfī (gest. 684/1285) und einige Ḥanafīten. Der šāfiʿītische Kommentator al-Qalyubī (gest. 1069/1659) ist der Ansicht, dass alle Sichtungsberichte abgelehnt werden müssen, wenn die Berechnung die Sichtung als unmöglich sieht: „Das ist eindeutig klar. In einer solchen Situation fastet eine Person nicht. Alles andere wäre Sturheit und Eigensinn.“ Vgl. al-Mawsu‘ah al-fiqhiyyah al-kuwaytiyyah, „Ruʾyat al-hilāl”, B. 22, S. 31ff. Der führende Gelehrte der späteren Šāfiʿīs, Muḥammad al-Ramlī (gest. 1004/1596) ist der Ansicht, dass ein Astronom verpflichtet ist, seiner Berechnung zu folgen und ein jeder, der zwar kein Astronom ist, aber dem Astronom glaubt. Diese Position wird heute von Šāfiʿīten genutzt, die besagen, dass in der modernen Welt mit ihren genauen Kalkulationen die stärkste Ansicht die der šāfiʿītischen Schule ist und ein jeder der Berechnung folgen solle. Vgl. ʿUmar b. al-Ḥabīb al-Ḥusaynī, Fatḥ al-ʿalī fī ǧamʿ al-ḫilāf bayna Ibn Ḥaǧar wa Ibn al-Ramlī, ed. Šifāʾ Hitu, Jedda 2010), S. 819ff. Vgl. die Fatwa des ḥanafītischen Gelehrten Dr. Ṣalāh Abū al-Ḥaǧǧ, auf: http://www.anwarcenter.com/fatwa/معنى-حديث-لا-تصوموا-حتى-تروا-الهلال-ول) Letzter Zugriff: 5.9.2016. Er sagt, nachdem er gegen die Berechnung argumentiert: „Jedoch ist die Position, die besagt, dass Berechnungen erlaubt sind, eine Meinung die von vielen geachteten Gelehrten vertreten wird. Somit ist dies eine respektierte Meinungsverschiedenheit innerhalb der Offenbarung. Wenn ein Staat diese Position einnimmt, darf sie nicht abgelehnt werden, denn die Bestimmung der Regierung hebt die Meinungsverschiedenheit auf. Die Annahme eines Staates gleicht dem Urteil eines Richters.“

[9] Al-Mawsu‘ah al-fiqhiyyah al-kuwaytiyyah, „Ruʾyat al-hilāl”, B. 22,S. 36ff.

[10] Die Autoren der al-Mawsuʿa sind der Ansicht, dass die lokale Sichtung nur bei den Šāfiʿīten die stärkste Position ist. Jedoch sehen viele mālikītische Texte die lokale Sichtung als die höhere Position. Vgl. al-Dasūqī, Ḥāšiya al-dasūqī ʿalā al-šarḥ al-kabīr, 4 Bände, B. 1, S. 510.

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