Unfähigkeit im Ramaḍān zu fasten und die Sühne dafür

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Muhammed F. Bayraktar / 18.04.2019

Frage:

Was ist die Sühne für die Unfähigkeit zu fasten?

Antwort:

Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen.

Frieden und Gebete seien auf unserem Meister Muḥammad, seiner Familie und seiner Gefährten.

Jeglicher Preis und Lob gebührt Gott dem Allerhabenen.

Eine sehr alte Person, die keine Kraft hat, die sehr krank ist und keine Hoffnung auf eine Heilung nach dem Ramaḍān hat, muss nicht fasten. Sie muss jedoch eine Sühnezahlung entrichten. Diese Person zahlt für jeden verpassten Tag im Ramaḍān eine entsprechende Sühneleistung. Diese Sühne ist wie die Sühne für ein verpasstes Farḍ oder wāǧib Gebet: 1,6 Kilo Weizen oder 3,2 Kilo Gerste oder der Gegenwert dessen in Geld.

Wenn eine Person nach dem Ramaḍān wieder gesund wird, muss er das Fasten trotz gezahlter Sühne nachholen. Die gezahlte Sühneleistung wird ihm dann als ein Almosen angerechnet. Folgende Regelungen sind noch von Bedeutungen:

  • Niemand darf für eine andere Person fasten,
  • Kinder sollten zum fasten angespornt werden, aber nicht gezwungen werden das Fasten zu beenden, wenn sie den Hunger nicht ertragen.
  • Wenn eine Person das Fasten aus irgendwelchen Gründen bricht, sollte er sich dennoch von Essen und Trinken über den Tag fernhalten. Es ist wāǧib nicht zu essen und zu trinken und wie ein Fastender zu sein.
  • Das gilt auch für eine Frau, deren Menstruation nach dem Morgengrauen endet. Sie kann diesen Tag nicht mehr fasten, agiert aber wie eine fastende Person. Wenn aber die Periode einer Frau in der Fastenzeit beginnt, darf sie Essen und Trinken.

Von Gott allein ist der Erfolg.