Handlungen, die nur ein Nachholen des Fastens erfordern
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Muhammed F. Bayraktar / 18.04.2019
Frage:
Welche Handlungen erfordern nur ein Nachholen (qaḍāʾ) des Fastens?
Antwort:
Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen.
Frieden und Gebete seien auf unserem Meister Muḥammad, seiner Familie und seiner Gefährten.
Jeglicher Preis und Lob gebührt Gott dem Allerhabenen.
Handlungen, die nur ein Nachholen, aber keine Sühne fordern, sind folgende:
- Alles, was in den Mund einer fastenden Person gezwungen und dann geschluckt wird,
- Wasser, welches versehentlich beim Gurgeln oder Ausspülen des Mundes den Rachen hinabläuft, auch wenn eine Person sich des Fastens bewusst oder unbewusst war,
- Bewusst eine Menge auszuspeien, die eine Person nicht fähig ist im Mund zu halten oder irgendeine Menge von Gespienem zu schlucken,
- Bewusst ein Stück Papier, einen Kieselstein oder irgendetwas, was normalerweise kein Medikament oder kein Nahrungsmittel ist,
- Etwas essbares, welches größer oder gleich einer Kichererbse ist und zwischen den Zähnen verfangen war, herunterzuschlucken. Wenn dies aber aus dem Mund genommen und danach wieder hineingeführt und geschluckt wird, erfordert es eine Sühne (kaffāra), unabhängig davon, wie groß es war.
- Nasentropfen,
- Ohrtropfen (Dies ist eine alte Ansicht der klassischen Juristen. Heutige medizinische Erkenntnisse zeigen, dass Ohrtropfen nur dann in den Magen gelangen, wenn das Trommelfell gerissen ist. Demnach dürften Menschen mit unversehrten Trommelfellen Ohrtropfen verwenden).
- Schnupftabak,
- Medizin durch Nase oder Mund zu inhalieren (wie z.B. Asthmaspray). Wenn das Atmen sehr schwer geworden ist, ist das Verwenden des Sprays erlaubt und keine Sünde. Das erfordert dennoch das Nachholen des Tages, aber ohne eine Sühneleistung.
- Absichtlich Rauch oder Dampf oder alles andere, was einen wahrnehmbaren Körper hat, einzuatmen.
- Das Zahnfleischblut zu schlucken, wenn die Farbe des Blutes die Farbe des Speichels überwiegt.
- Nach dem Essen und Trinken im Unbewusstsein des Fastens anzunehmen, dass das Fasten gebrochen wurde und dann weiter zu trinken oder zu essen.
- Vor dem Sonnenuntergang oder nach dem Morgengrauen zu essen mit der fälschlichen Annahme, die Sonne sei schon untergegangen oder der Morgengrauen sei noch nicht eingetreten, aufgrund einer falschen Uhr, eines bewölkten Himmels und dergleichen. Dies ist dann, wenn eine Person ihren Fehler bemerkt.
- Einen Einlauf durch den Anus zu bekommen.
- Medizin oder dergleichen in die Scheide oder die Harnröhre einzuführen. (Dies war die Ansicht der früheren Gelehrten. Heutige medizinische Erkenntnis ist, dass dies das Fasten nicht brechen kann, da kein Zugang zum Magen gegeben ist.)
- Wenn die Menstruation während dem Fasten beginnt.
- Samenerguss oder Höhepunkt durch Masturbation.
- Bewusstes Unterlassen des Fastentages, indem keine Absicht zum Fasten gefasst wurde. Dies erfordert nur ein Nachholen, keine Sühne.
Von Gott allein ist der Erfolg.