Die Absicht für den Ramaḍān

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Muhammed F. Bayraktar / 18.04.2019

Frage:

Wie verhält es sich mit der Absicht für das Fasten?

Antwort:

Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen

Frieden und Gebete seien auf unserem Meister Muḥammad, seiner Familie und seiner Gefährten.

Jeglicher Preis und Lob gebührt Gott dem Allerhabenen.

Die Absicht für das Fasten ist notwendig. Ohne die entsprechende Absicht, wird das Fasten nicht als solches gewertet. Wenn beispielsweise jemand den ganzen Tag ohne die Absicht des Fastens nichts isst, nichts trinkt und alles meidet, was das Fasten brechen würde, hat er nicht gefastet. Diese Absicht muss nicht ausgesprochen werden, denn wir verstehen unter Absicht die Intention des Herzes. Es ist jedoch bevorzugt, wenn diese Absicht ausgesprochen wird, indem die Person beispielsweise sagt: „Ich habe die Absicht, morgen zu fasten.“ Wacht jemand zum Vorfastenfrühstück auf, dann kann dies als Absicht gewertet werden.

Beim Pflichtfasten und freiwilligen Fasten muss die Absicht zwischen Abendgebet des Vortages bis zum Ende von Ḍuḥa (20 min. vor Ẓuhr/Mittagsgebet) gefasst werden. Vergisst jemand die Absicht, gilt der Tag nicht als gefastet. Jedoch sind einige Gelehrten der Ansicht, dass das Fasten vor dem Beginn des Faǧr/Morgengebets gefasst werden soll. Daher ist es stark empfohlen, die Absicht vorher zu formulieren oder zu fassen.

Anders ist dies beim Nachholen von Fasten des Ramaḍān, bei Sühnefasten, oder dem Nachholen abgebrochenen freiwilligen Fastens, welches durch den Abbruch Wāǧib wurde. Bei diesen Fastenarten muss die Absicht bis zum Beginn von Faǧr gefasst sein.

Und von Gott allein ist der Erfolg.

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