Das Fasten und die Urteile dazu

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Muhammed F. Bayraktar / 18.04.2019

Frage:

Was ist unter Fasten zu verstehen und welche Urteile gibt es dazu?

Antwort:

Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen.

Frieden und Gebete seien auf unserem Meister Muḥammad, seiner Familie und seiner Gefährten.

Jeglicher Preis und Lob gebührt Gott dem Allerhabenen.

Was ist das Fasten?

Fasten bedeutet nach allen Muslimen, ab Beginn des Frühgebets (dem Morgengrauen/faǧr ṣādiq) bis zum Sonnenuntergang mit der Absicht des Fastens sich vom bewussten Geschlechtsverkehr, Essen und Trinken zu enthalten.

Welche Urteile gibt es zum Fasten?

Es gibt folgende Urteile zum Fasten:

  1. Farḍ (Pflicht): Das ist das Fasten im gesamten Monat Ramaḍān,
  2. Wāǧib (notwendig): Abgebrochenes, nicht verpflichtendes Fasten nachzuholen, ist wāǧib, oder wenn jemand das Fasten als Gelübde ablegte.
  3. Sunna (prophetischer Brauch): Das sind die Tage, die der Gottgesandte – Frieden und Gebete seien auf ihm – selbst fastete und anderen das Fasten empfahl. Beispielsweise der 9. Und 10. Muḥarram und der 9. Ḏū al-Ḥiǧǧa (ʿArafa).
  4. Mustaḥab (empfohlen): Alle Fastentage neben Farḍ und Sunna sind mustaḥab, wie beispielsweise das Fasten am Montag und Donnerstag.
  5. Ḥarām (verboten): Das Fasten an folgenden fünf Tagen ist verboten: Das Fasten am Tag des Ramaḍān-Festes (ʿĪd al-fīṭr), der Tag des Opferfestes (ʿĪd al-aḍḥā) selbst und die darauf folgenden nächsten drei Tage.

Von Allah ist der Erfolg.

 

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