Pflichtgebet hinter einem Imam, der ein anderes Gebet verrichtet

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Muhammed F. Bayraktar / 13.02.2019

Frage:

Darf ich mein Pflichtgebet hinter einem Imām verrichten, der ein freiwilliges oder anderes Gebet verrichtet?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Jemand der ein Pflichtgebet verrichtet, darf sich nicht jemanden anschließen, der ein freiwilliges Gebet verrichtet oder ein anderes Pflichtgebet. Imām und Befolgende müssen beide das gleiche Gebet beabsichtigen. Andersherum jedoch, wenn der Imām ein Pflichtgebet verrichtet, was der Befolgende schon verrichtet hat, darf sich der Befolgende mit der Absicht anschließen, das gleiche Gebet nochmal zu beten. Dieses Gebet wird dann aber als ein freiwilliges Gebet gezählt.

Und Allah weiß es am Besten.

Quelle(n):

  • Ibn ʿĀbidīn

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