Meinungen innerhalb der Rechtsschule wechseln

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Muhammed F. Bayraktar / 13.02.2019

Frage:

Darf ich heute dieser Meinung der Rechtsschule folgen und morgen einer anderen?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Ja, darf man. Das Ausweichen auf schwächere Meinungen der eigenen Schule ist im Falle von Bedarf und Notwendigkeiten ebenfalls erlaubt.

Und Allah weiß es am Besten.

Quelle(n):

  • Wahba al-Zuhaylis al-Fiqh al-Islam

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