Weihnachten

Sie sind hier

Muhammed F. Bayraktar / 29.01.2019

Frage:

Ist es erlaubt am Weihnachtsfest teilzunehmen, Geschenke zu geben und Geschenke zu bekommen?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Weihnachten als religiöses Fest zu feiern ist verboten und kein Muslim sollte das Weihnachtsfest in seiner Familie als Tradition etablieren. Ist jemand jedoch Konvertiert oder hat Familienmitglieder, die keine Muslime sind und die Weihnachten feiern, so ist die Teilnahme und das Besuchen dieser Festigkeiten an den Weihnachtstagen erlaubt. Die Absicht hierbei soll das Stärken und Festigen der Familienbande sein. In solchen Fällen ist es erlaubt zu schenken und beschenkt zu werden. An religiösen Handlungen, wie das Singen von christlichen Liedern, Teilnahme am christlichen Gebet oder Besuch der Messe, ist jedoch verboten.

Es sollte beachtet werden, dass diese Einschränkungen für die eigentlichen Weihnachtstage gelten. Was das Wichteln in der Arbeit, in der Schule oder anderswo angeht, welches im Dezember usw. im Sinne des Weihnachten gemacht wird, ist erlaubt. Gleiches ist auch mit Weihnachtsessen, Weihnachtsfeiern und dergleichen. Diese Aktivitäten werden zwar als „Weihnachts-“ bezeichnet, aber haben mit dem eigentlichen Weihnachtsfest nichts zutun. Deswegen sind diese keine religiösen Handlungen anderer Religionen sondern gesellschaftliche Normen und Aktivitäten, an denen die Teilnahme erlaubt ist. Hier gelten dann die Normen, die es normalerweise zu achten gibt.

Und Allah weiß es am Besten.

Quelle(n):

Tags: