Rindergelatine

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Muhammed F. Bayraktar / 29.01.2019

Frage:

Ist Rindergelatine erlaubt?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Gemäß uns Ḥanafīten sind von der Schächtung des Tieres und dem damit einhergehenden ‚Ḥalāl‘ Status des Tieres nur die Teile des Tieres betroffen, durch die ‚Leben/ Blut fließt‘. Nur diese Teile des Tieres sind von der Schlachtung betroffen. Knochen, Leder des Tieres und andere Teile sind somit unabhängig von der Schlachtung erlaubt.

Rindergelatine wird aus dem Kollagen von Rinderknochen und Rinderhaut gewonnen. Einige der Gelehrten machen hierbei keine Unterscheidung und sagen, das Kollagen sei an sich Ḥalāl, ob nun von Rinderknochen oder der Rinderhaut. Es fließe nämlich kein Blut durch diese Teile des Tieres. Andere sind der Ansicht, dass nur bei Kollagen aus Rinderknochen diese Regel greife. Bei Rinderknochen sei es nicht wichtig, wie das Tier gestorben sei. Daher wäre nach uns Ḥanafīten Rindergelatine aus Rinderknochen immer Ḥalāl. Rindergelatine aus Rinderhaut wäre nach einigen Gelehrten erlaubt. Gemäß dem Gelatineinfocenter und den Gelatinemarkdaten werden 18%  der vorhandenen Gelatine aus Knochen und nur 10% aus der Haut gewonnen. Daher gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Gelatine aus Rinderknochen ist. Ist die Rindergelatine aber als Ḥalāl vermerkt, kann sie bedenkenlos verzehrt werden. Es wäre aufgrund der Meinungsverschiedenheit empfohlen, die Rindergelatine aus den obigen Gründen zu meiden. Es wäre aber nicht Ḥarām oder falsch, der Meinung der anderen Gelehrten zu folgen.

Und Allah weiß es am Besten.

Quelle(n):

  • Ibn ʿĀbidīn
  • Gelatineinfocenter
  • Mufti Ebrahim Desai
  • Mufti Husain Kadodia