Das Einschläfern von Tieren

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Muhammed F. Bayraktar / 29.01.2019

Frage:

Unter welchen Bedingungen ist das Einschläfern von Tieren erlaubt?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

In der Fatāwā al-Hindīya heißt es: „Wenn ein Esel krank wird und es ist nicht mehr möglich, diesen Esel zu nutzen, dann ist nichts falsch daran den Esel zu schächten und seinem Leid ein Ende zu bereiten.“ (5/361)

Ibn ʿĀbidīn kommentiert al-Ḥaṣkafīs Worte: „Es ist erlaubt einen Hund oder eine Katze für einen Nutzen zu schlachten und es ist besser einen Hund zu schlachten, wenn er kurz vor dem Tod steht“ mit: „denn das Schlachten des Hundes erlöst den Hund vom Schmerz. Ṭaḥtāwī sagt, diese Regelung sei nicht auf Hunde zu beschränken.“ (Radd al-muḥtār, Kitāb al-Sayd, 6/474).

Somit wäre das Einschläfern von Tieren, bei denen es keine Hoffnung auf eine Genesung gibt und die Qualen leiden, erlaubt. 

Und Allah weiß es am Besten.

Quelle(n):

  • Radd al-muḥtār
  • Fatāwā al-Hindīya

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