Geschlechtergemischte Sitzungen

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Muhammed F. Bayraktar / 29.01.2019

Frage:

Ist eine Geschlechtertrennung notwendig? Dürfen sich Männer und Frauen im gleichen Raum aufhalten, am gleichen Tisch oder nebeneinander sitzen?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Uns ist bewusst, dass es in dieser Frage so erscheint, als würde es nur eine einzige Meinung geben. Insbesondere in traditionellen Gesellschaften, in denen Geschlechtertrennung üblich war und Brauch ist, scheint es so. Zu erst soll angemerkt sein, dass nichts gegen eine Geschlechtertrennung spricht, solange dadurch niemanden der Zugang zum Wissen und dergleichen verwehrt wird. Heutzutage jedoch haben sich gesellschaftliche Strukturen und Rollenbilder stark gewandelt. Männer sowie Frauen sind in Bereichen tätig, die sie früher nicht waren und es gibt viele Berührungsräume beider Geschlechter, sei dies nun in der Arbeitswelt, in der Schule, in der Universität und in der Freizeit. In solchen Fällen ist es notwendig, herauszufinden inwiefern die Flexibilität der Scharia gegeben ist und welche Urteile auf althergebrachten Bräuchen und Sitten, Präventivmaßnahmen (oder sadd al-ḏarāʾi, Abwehr von Schaden) und alten gesellschaftlichen Strukturen beruhten.

Daher: Es ist in sich selbst nicht falsch, in der Nähe des anderen Geschlechts zu sein – auch wenn keine Barrieren zwischen beiden sind, solange es nicht zu Hautberührungen kommt. Nach  den expliziten Texten der Scharia ist es absolut verboten (ḥarām), für eine Person mit dem anderen Geschlecht, mit der sie nicht verheiratet ist, alleine in Abgeschiedenheit (der sogenannten ḫalwa) zu sein. Diese Ḫalwa ist dann gegeben, wenn die andere Person heiratbar ist (also nicht-maḥram), beide sich in einem für Dritte unzugänglichen und uneinsehbaren Raum aufhalten. Einzig dann ist dies nach der Scharia klar verboten.

Darüber hinaus basieren alle Urteile und Interpretationen der muslimischen Juristen diesbezüglich auf kulturellen Normen und Präventivmaßnahmen wie sadd al-ḏarāʾi  (und) nicht auf Āyāt oder Ḥadīth.

Was also das Zusammensitzen mit dem anderen Geschlecht angeht, so passiert dies oftmals wenn Familien (Ehemänner und Ehefrauen) zusammensitzen und zu anderen Zeiten passiert dies wenn Schüler in der selben Klasse sind oder an der Universität. Es gibt keinen Schrifttext, welcher besagt, dass Frauen immer hinter den Männern sitzen, laufen und sein müssen und sich immer hinter einem Schleier befinden sollten. Es gibt zwar Texte in denen solche Regelungen erwähnt werden, diese beziehen sich jedoch nur auf das rituelle Gebet und die dortige Reihenordnung .

Während der Zeit des Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm) hat er einen Tag für das Studium der Frauen bestimmt und einen anderen für die Männer. Es kam jedoch nie zu einem Konsens darüber, dass Männer und Frauen nicht im selben Klassenraum studieren und lernen dürfen. Ganz im Gegenteil! Männer und Frauen studierten in Moscheen immer nebeneinander. Klassenzimmer oder andere Sitzungen sind keine Orte in denen die Regel der Abgeschiedenheit greifen könnte.

Wie sieht es aus, wenn eine Person mit einer Gruppe vom anderen Geschlecht in einem abgeschiedenen Raum verweilt? Durch die Anwesenheit anderer Person gilt dies für die allermeisten Gelehrten ebenfalls nicht als Ḫalwa.

In der Zeit des Gottgesandten - Frieden und Segen seien auf ihm - gibt es viele Hadithe über die Gefährten des Gesandten, die zu Lebzeiten des Gottgesandten und nach seinem Ableben gemischt saßen, aßen, redeten und miteinander alltäglichen Geschäften und Erledigungen nachgingen. Beispielsweise vollzogen Männer und Frauen in der Zeit des Gottgesandten gemeinsam die rituelle Waschung/aus dem gleichen Gefäß wie die Frauen. (Ṣaḥīḥ Buḫārī) Frauen und Männer saßen am Tisch zusammen und aßen aus den gleichen Behältern (Muwaṭṭaʾ Imām Mālik). Die Tochter Abū Bakrs, Asmāʾ, saß in der Moschee neben einem Mann und fragte ihn, ob er gehört habe, was der Gesandte sagte, da sie es nicht verstanden habe. (Sunan al-Nasāʾī) In Sunan al-Tirmiḏī haben wir die Überlieferung, wie eine Frau in der Moschee des Gesandten betet und von Männern angestarrt wurden. In den ersten Reihen der Frauen innerhalb der Prophetenmoschee beteten - nach Beschreibung im Hadith - wunderhübsche Frauen, die einige Männer vom Gebet ablenkten! (Sie blickten in der Sajda zwischen ihren Füßen auf die Frau). Der Gesandte kritisierte die Männer, die dies taten, aber verwehrte nicht diesen Frauen den Zugang zur Moschee, oder schimpfte sie nicht. Sie traf keine Schuld. Wir haben auch die bekannte Überlieferung, in der ein Gefährte des Gesandten mit dem Gesandten auf einem Reittier ist. Eine sehr hübsche Frau kommt um den Gesandten eine Frage zu stellen und der junge Gefährte kann seine Blicke von der Frau nicht lassen. Er starrt sie an. Der Gesandte dreht immer wieder den Kopf des Jungen weg. Er schimpft nicht die Frau, warum sie nicht ihre Schönheit bedecke und warum sie Männer betöre. Er schimpft danach aber den jungen Gefährten und erklärt ihm, er solle seine Blicke senken.

Solange also ein Mann und ein Frau nicht in einem abgeschiedenen Raum alleine sind, spricht explizit nichts dagegen, dass es eine Interaktion zwischen den Geschlechtern gibt. Dies ist ja auch die Realität von uns allen in unserem Alltag.

Für mehr Informationen, siehe:

Greift Ḫalwa/Abgeschiedenheit mit dem anderen Geschlecht in virtuellen Räumen und professionellen Bereich?

Und Allah weiß es am Besten.

Quelle(n):

  • Sh. Abdullah b. Hamid Ali
  • Seekersguidance
  • Taḥrīr al-mar'a fī ʻaṣr ar-risāla von ʻAbd al-Ḥalīm Abū Šaqqa

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