Gips/Wunde/Verband und Ghusl oder Wudu

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Muhammed F. Bayraktar / 08.11.2018

Frage:

Wie verhält es sich, wenn eine Person Wudu oder Ghusl vollziehen muss, jedoch eine Wunde hat oder einen Verband, der nicht nass werden darf?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Bei wuḍūʾ und Ghusl müssen die verletzten oder verwundeten Körperglieder gewaschen werden, wenn die Person dazu fähig ist, und sei es auch nur mit warmem Wasser. Ist ihr nicht möglich, diese Stellen zu waschen, muss sie diese Stellen befeuchten. Wenn sie das Körperglied selbst nicht befeuchten kann, ist es eine Verpflichtung (wāǧib) den Gips oder die Bandage zu befeuchten. Sollte das Befeuchten des Gipses oder des Verbandes schaden, kann sie diese Stelle auch komplett auslassen. „Befeuchten“, auch oft „darüberstreichen“ oder „entlangstreichen“, steht für Mash. Die rechtliche Definition lautet: „Feuchtigkeit berührt einen Bereich“ und hierfür müssen min. 3 feuchte Finger der Hand verwendet werden.  

Detaillierter heißt es: Sollte jemand ein gebrochenes oder verwundetes Körperglied haben, so darf er den Gips, die Bandage, den Verband oder die Kleidung befeuchten, solange diese Entschuldigung verbleibt. Dies gilt auch dann wenn der Verband und dergleichen angelegt wurde, als die Person sich im Zustand der kleinen oder großen rituellen Unreinheit befand.

Es ist keine Bedingung den gesamten Verband zu befeuchten, sondern nur ein Großteil des Verbandes oder des Gipses muss befeuchtet werden (d.h. über 50%).  Einer schwächeren Ansicht nach ist das Befeuchten des kompletten Verbandes eine Bedingung.  

Nicht notwendig ist es auch, die Hautflächen zu waschen, die zwischen dem Verband sichtbar sind.

Die sichtbare Hautfläche wird ebenfalls mit dem Rest des Verbandes befeuchtet. Diese Ausnahme ist aber nur dann gültig, wenn das Abnehmen des Verbandes [o. ä.] dieser Person schaden könnte. Würde sie die sichtbare Hautfläche waschen, könnte der gesamte Verband nass werden, wodurch Feuchtigkeit die Wunde erreichen und ihr Schaden zufügen könnte. Ist sie jedoch fähig den Verband auszuziehen, muss sie dies tun. Die unverletzten Stellen werden dann gewaschen und die Wunde wird befeuchtet. Würde das Befeuchten der Wunde ihr jedoch Schaden zufügen, dann unterlässt sie dies komplett. Nach dem Waschen der unverletzten Stellen bindet sie den Verband erneut und befeuchtet dann den Verband an der Stelle der Wunde.   

Fällt der Gips oder der Verband ab und die Wunde ist noch nicht geheilt, dann ist weder (das vorherige) Befeuchten noch das rituelle Gebet (wenn er gebetet hat) ungültig.

Sollte ein neuer Gips oder Verband auf die Wunde angelegt werden (um den alten zu ersetzen), ist es nicht notwendig diesen zu befeuchten, wenn der ursprüngliche schon befeuchtet wurde. Es ist jedoch empfohlen dies zu tun.

Quelle(n):

  • Ibn ʿĀbidīn
  • Ḥāšiya Ṭaḥtāwī
  • Marāqi al-Falāḥ

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