Das Streichen über die Socken

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Muhammed F. Bayraktar / 23.07.2017

Frage:

Bismillah,

Ist es erlaubt über alltägliche Socken zu streichen, anstelle die Füße für die rituelle Waschung zu waschen?

Antwort:

Bismillah,

Nach unserer Schule müssen Schuhwerk/Socken bestimmte Bedingungen erfüllen, damit diese anstelle dem Waschen der Füße für die rituelle Waschung angefeuchtet werden dürfen.

Auch wenn dieses Schuhwerk/die Socken nicht aus Leder sind, ist es zulässig über sie zu streichen, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
1. Sie sind hergestellt aus dicken Stoffen wie Wolle oder Walkstoff,
2. Aufgrund ihrer Dicke bleiben sie am Fuß, ohne dass sie gebunden werden müssen (diese Bedingung ist auch dann erfüllt, wenn ein Reißverschluss oder Gummi in das Schuhwerk eingearbeitet ist),  
3. Sie sind nicht durchsichtig,
4. Sie bedecken den gesamten Fuß bis und einschließlich zu den Knöcheln (welche von der Seite betrachtet bedeckt sein müssen, nicht von oben betrachtet),
5. Man kann eine Distanz von mindestens (ungefähr) 3,48 Meilen (5,6 km) (farsaḫ) laufen, ohne dass sie auseinanderfallen (damit sind nicht kleine Löcher gemeint, die entschuldigt sind und die größe von bis zu drei kleine Zehen haben dürfen).
6. Sie lassen beim Bestreichen kein Wasser durch.

(vgl. Imdād, S. 126; Marāqī ʾl-Falāḥ, Ṭaḥtāwī, B. 1, S. 186f.; Ḥalabī Kabīr, S. 120ff.; Hadiyya, S. 39; Tabyīn, B. 1, S. 52; Lubāb, S. 42; Durr, B. 1, S. 179; Für die Berechnung des farsaḫ siehe Baššār Bakrī ʿArrābīs Notizen zum Lubāb, S. 34, Nr. 8).

Socken wie Sealskinz, Eshel oder ähnliche erfüllen diese Bedingungen. Alltägliche dünne Socken erfüllen diese Bedingung nach unserer Rechtsschule nicht.

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