Ist "Geh weg!" eine Scheidung?

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Muhammed F. Bayraktar / 20.07.2017

Frage:

Wenn sich ein Ehepaar streitet und der Mann zu seiner Frau sagt: "Geh weg!", ist dies schon ein Ṭalāq?

Antwort:

Bismillah,

Es gibt zwei Formen des Ausspruchs der Scheidung: eine eindeutige Aussage (ṣarīḥ) und eine mehrdeutige Aussage (kināya).

a) Ist eine Aussage eindeutig als Scheidung zu verstehen und nicht anders, ist damit die Scheidung geschehen - ob die Person dies nun im Spaß, im Versehen und dergleichen gesagt hat. Damit ist aber erst eine einzige Scheidung geschehen, es sei denn, die Person beabsichtigte mit dieser klaren Aussage die dreimalige Scheidung. Wurde direkt die dreimalige Scheidung ausgesprochen, gilt die Ehe als beendet, doch das dreimalige Aussprechen in einer Sitzung gilt als eine Sünde.

b) Ist die Aussage mehrdeutig, dann ist die Absicht des Sprechers wichtig. Die Aussage in diesem Fall lautet: "Geh weg!", und damit kann alles mögliche gemeint sein. Beabsichtigte der Ehemann in diesem Fall aber einen Ṭalaq und ist sich dessen sicher, ist damit auch eine Scheidung eingetroffen. Natürlich kann jemand sich selbst belügen und sagen, ich habe damit keine Scheidung gemeint - doch wird dann mit den jenseitigen Konsequenzen leben. War damit alles andere als eine Scheidung gemeint, ist auch keine Scheidung eingetreten.

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