Das Gebet kurz vor dem Ende der Zeit

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Muhammed F. Bayraktar / 11.07.2017

Frage:

Ich habe im Unterricht gehört, dass wenn die Gebetszeit kurz vor dem Verstreichen ist, das Gebet schnell verrichtet werden sollte. Dabei sollen die Sunna Teile teilweise oder komplett unterlassen werden. Grund sei, dass das Gebet vor Ablauf der Gebetszeit vollständig gebetet werden müsse. Nach dem Ablauf der Zeit, müsse dieses Gebet aber noch einmal wiederholt werden. Wo anders hörte ich aber, dass das Gebet dann als in der Zeit gebetet gilt, wenn: a) der erste Takbir noch in der Zeit war, b) die erste Rakʿa/Einheit noch in der Zeit war. Was ist die stärkste Position?

Antwort:

Bismillah,

Es ist eine Pflicht, das Pflichtgebet in seiner Zeit anzufangen und zu beenden. Ungültig wird das angefangene Gebet während das Gebet noch verrichtet wird und die Zeit abläuft, nur beim Frühgebet. Beispielweise: Beginnt jemand das Frühgebet eine Minute vor dem Sonnenaufgang und die Sonne geht während dem Gebet auf, dann ist dieses Gebet mit dem Sonnenaufgang ungültig.

Dies ist nur beim Frühgebet der Fall. Bei allen anderen Gebeten ist das Gebet trotz verstreichen der Gebetszeit gültig, aber sündhaft. Beispielsweise: Jemand beginnt das Mittagsgebet (zuhr) 30 Sekunden vor dem Nachmittagsgebet (ʿasr) und betet 5 Minuten. Das bedeutet, er hat 4 Minuten und 30 Sekunden vom Mittagsgebet in der Zeit des Nachmittagsgebets verrichtet. Dieses Gebet ist gültig. Die Sünde besteht darin, dass das Gebet nicht in seiner eigentlichen Zeit beendet wurde. Um dieser Sünde auszuweichen, ist es daher ratsam, das Gebet auf seine Farḍ und Wāǧib Teile zu reduzieren und die Sunna wegzulassen, damit das Gebet in seiner Zeit beendet wird. Dies gilt für alle Gebet außer dem Frühgebet.

Das Gebet gilt als in seiner Zeit angefangen mit seinem ersten Takbīr. Dies ist die gängige Meinung unter den Hanafiten. Eine andere ist mir nicht bekannt und müsste vom Fragesteller selbst eingereicht werden.

Quelle(n):

Marāqi al-Falāḥ

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