Die Pflichtteile des Wudu (Farāʿiḍ al-wuḍūʿ)

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Ibn Ashir (Übersetzt von: Yusuf Keskingöz) / 06.09.2016

Frage:

Antwort:

Es gibt sieben Pflichtteile des wuḍūʿ:

1. Das Reiben mit den Händen, nachdem das Körperteil mit Wasser übergossen wurde

2. Das Durchführen des wuḍūʿ ohne lange Unterbrechungen*

3. Die Absicht (niyya) am Anfang um :

- den Zustand ritueller Unreinheit aufzuheben oder

- die Verpflichtung des wuḍūʿ durchzuführen oder

- erlaubt zu machen was verboten war

4. Das Waschen des Gesichtes vom natürlichen Haaransatz bis zum Kinn und von Ohr zu Ohr. Ist die Haut unter dem Bart sichtbar, muss das Wasser unter den Bart und die Haut erreichen. Die erreicht man indem man den Bart mit den Fingern durchkämmt. Ist die Haut nicht sichtbar [weil der Bart lang ist], so muss der gesamte Bart [mit den feuchten Händen] bestrichen werden. Dasselbe gilt für die Augenbrauen

5. Das Waschen der Hände und Arme, bis zu und einschließlich der Ellenbogen. Dabei ist es Pflicht, mit den Fingern der einen Hand zwischen den Finger der anderen Hand zu reiben.

6. Das Bestreichen des Kopfes, vom natürlichen Haaransatz vorne, bis zum Schädelansatz hinten. Wenn man lange Haare hat, muss man die gesamten Haare bestreichen [bis in die Spitzen].

7. Das Waschen der Füße bis zu und einschließlich der Fußknöchel.

 

*[bis ein Körperteil wieder bei normalem Wetter trocknet]

Quelle(n):

The Practical Guidebook - Shaykh Ali Laraki al-Husaini:
Seite 37, 1. Ed, 2012

Diese Antwort ist eine Übersetzung aus "The Practical Guide Book" von Shaykh Ali Laraki. Mehr Informationen unter www.meeminstitute.com.

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