Selbststudium Ahadith
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Nuh Ha Mim Keller / 06.03.2016
Frage:
Empfehlungen zum Selbststudium prophetischer Überlieferungen
Antwort:
Jeder Muslim kann Nutzen aus der Lektüre der Hadithe (prophetische Überlieferungen) in al-Bukhārī oder Muslim ziehen, ganz gleich ob allein oder gemeinsam mit anderen. Was das Studium von Ĥadīthen betrifft, betont Scheich Schu‘ayb al-Arna’ut, mit dem meine Frau und ich derzeit Imām as-Suyūtīs Tadrīb ar-rāwī („Die Erziehung des Ĥadīth-Überlieferers“) lesen, dass die Ĥadīth-Wissenschaft sich mit einer riesigen und komplexen Literatur beschäftigt, einem gewaltigen Meer von Informationen, das eines Lotsen bedarf, der einem beim Navigieren hilft und ohne den man mit Sicherheit auf Grund laufen wird. In diesem Zusammenhang sagte Scheich Schu‘aib einmal zu uns:
„Wer keinen Scheich hat, dessen Scheich ist Schaitān, in jeder Disziplin des Islam.“
Mit anderen Worten gibt es einen Nutzen, den der gewöhnliche Muslim aus der privaten Lektüre von Ĥadīthen ziehen kann, und es gibt Nutzen, den er nicht erwarten darf, es sei denn, er besitzt entsprechende Ausbildung und benutzt Sekundärliteratur, im besonderen die klassischen Kommentare, die die Bedeutung der Hadithe und ihren Zusammenhang zum Islam als Ganzen erklären.
Der Nutzen, den man aus der Lektüre von al-Bukhārī und Muslim ziehen kann, ist vielfältig: Er umfasst ein allgemeines Wissen über solche Grundlagen wie den Glauben an Allah, die Stellung des Propheten als Gottes Gesandten sav., den Jüngsten Tag und dergleichen mehr; ebenso über allgemeine moralische Gebote des Islam, Gutes zu tun, Schlechtes zu meiden, das Gebet zu verrichten, im Ramadān zu fasten und so weiter.
Die Ĥadīth-Sammlungen beschreiben darüber hinaus viele interessante Punkte, beispielsweise den großen Lohn für gottesdienstliche Handlungen wie das Vormittagsgebet (duĥā), das Gebet in der Nacht (tahağğud), das Fasten am Montag und am Donnerstag, freiwilliges Almosengeben und vieles mehr. Wer auch immer dies liest und in seinem Leben in die Praxis umsetzt, zieht einen riesigen Gewinn aus der Ĥadīth-Lektüre, um so mehr noch, wenn er sich dabei um Vervollkommnung seiner selbst bemüht, indem er die edlen Charakterzüge des Propheten, sav., annimmt, die in den Ĥadīthen erwähnt werden.
Wer das prophetische Beispiel in diesen Angelegenheiten lernt und ihm folgt, triumphiert in dieser Welt und in der nächsten. Zwei Dinge darf man jedoch von der Ĥadīth-Lektüre (ohne persönliche Instruktionen von einem Scheich über einen gewissen Zeitraum) nicht erwarten: ein ‘Alim oder islamischer Gelehrter zu werden und aus den Ĥadīthen über die Einzelheiten der Scharī‛a-Anwendungen Fiqh (islamische Rechtswissenschaft) ableiten zu können.
Ohne eine führende Hand wird der nicht ausgebildete Leser viele der Ĥadīthe, die er liest, missverstehen. Und diese Fehler werden sich, wenn sie sich verfestigen und unkorrigiert bleiben, anhäufen, bis er niemals mehr den Weg aus ihnen herausfinden, geschweige denn ein Gelehrter werden kann.
Solch eine Person wird besonders leicht zum Opfer moderner sektiererischer Bewegungen unserer Tage werden, die in neo-orthodoxem Gewand auftreten und finanziell und mit Publikationen reichlich ausgestattet, dem Unwissenden Qur’ān Ayat und Ĥadīthe als Belege dessen vorführen, was seit Anbeginn des Islam die Grundüberzeugung aller abweichlerischen Sekten war, dass sie nämlich die einzig wahren Muslime sind. Solche Bewegungen mögen zum Beispiel den gut belegten (ĥasan) Ĥadīth anführen, in dem al-Hākim at-Tirmidhī von ‘Ā’īscha, sav., überliefert, dass der Prophet sav. gesagt hat: „Schirk (Götzenanbetung) ist in meiner Umma (Gemeinde) besser verborgen als das Krabbeln einer Ameise über einen großen, glatten Stein in einer schwarzen Nacht ...“ 1 Dieser Ĥadīth ist seit den Zeiten der historischen Wahhābi-Bewegung bis in die Gegenwart von Sekten benutzt worden, um Leute davon zu überzeugen, dass die Mehrheit der Muslime eigentlich gar keine Muslime seien, sondern Muschrikūn oder Götzenanbeter und diejenigen, die nicht den Ansichten ihrer Scheichs folgen, sich möglicherweise außerhalb des Islam bewegten. Traditionelle Gelehrte weisen als Antwort darauf hin, dass die Worte „fī ummatī“, in meiner Gemeinde, in dem Ĥadīth darauf hinweisen, dass es sich bei dem, was hier gemeint ist, um den „geringeren“ Schirk handelt; bestimmte Sünden, die, wenn auch ernst zu nehmen, nicht direkten Unglauben darstellen. Denn das Wort Schirk oder Götzenanbetung hat zwei Bedeutungen:
Die erste bezeichnet die „größere“ Götzenanbetung, d.h. die Anbetung anderer neben Allah, von der Allah in Sura an-Nisā’ sagt: „Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass Ihm etwas (in Anbetung) beigesellt wird, doch Er vergibt anderes als dies, wem Er will.“ 2
Die zweite bezeichnet die „geringere“ Götzenanbetung in Form von Sünden, die Unzulänglichkeiten im Tauĥīd oder im Wissen über die göttliche Einheit beinhalten, ohne jedoch gleich das Verlassen des Islam mit sich zu bringen. Zu den Beispielen dafür gehören: sich zu jemandem schlechter Taten wegen hingezogen zu fühlen (deshalb als Schirk bezeichnet, weil man hofft, etwas, worin Allah keinen Nutzen gelegt hat, könne einem Nutzen bringen) oder jemanden nicht zu mögen wegen etwas, das gut ist (deshalb als Schirk bezeichnet, weil man etwas als schlecht betrachtet, in das Allah Nutzen gelegt hat) oder die Sünde der Augendienerei bei gottesdienstlichen Handlungen, wie es in dem Sahih, d.h. zweifelsfrei authentischen, Ĥadīth erwähnt wird, in dem der Prophet sav., sagte: „Das kleinste bisschen Augendienerei bei der Verrichtung guter Taten ist Schirk.“ 3 Derartige Sünden werfen jemanden nicht aus den Islam, obwohl sie Ungehorsam darstellen und einen Mangel an Glauben (imān) verraten. Gelehrte sagen, dass in dem Ĥadīth der geringere Schirk dieser Sünden gemeint ist, denn wäre der größere Schirk gemeint, hätte der Prophet sav, solche Individuen nicht als zu seiner Gemeinde gehörend bezeichnet, da Unglaube (kufr) vom Islam getrennt und unterscheidbar ist und zwingend außerhalb desselben liegt. Dies wird auch in einer anderen Version des Ĥadīth, überliefert von Abū Bakr, deutlich, bei der an Stelle von „in meiner Umma“ das Wort „fīkum“, d.h. „unter euch“, steht, 4 ein direkter Bezug auf die Sahāba, die Prophetengefährten, von denen laut übereinstimmender Ansicht (iğmā‘) aller muslimischer Gelehrter keiner ein Muschrik, d.h. Götzenanbeter, war. Was die Sünden des geringeren Schirk angeht, kann es wohl keinem entgehen, warum ihre Verborgenheit in dem Ĥadīth mit dem nicht wahrnehmbaren Krabbeln der Ameise über einen großen schwarzen Stein in einer dunklen Nacht verglichen wird, nämlich wegen der Subtilität menschlicher Motive und der Leichtigkeit, mit der Menschen sich selbst betrügen können.
Ebenso überliefert al-Bukhārī, dass der Prophet sav., sagte: „Wahrlich, ihr werdet dem Weg derer, die vor euch waren, folgen, Handbreit um Handbreit und Elle um Elle, bis ihr, wenn sie in ein Eidechsenloch kröchen, ihnen folgen würdet.“ Wir fragten: „O Gesandter Allahs, den Juden und den Christen?“, und er sagte: „Wem sonst?“ 5
Auch dieser Ĥadīth wird gern von modernen Bewegungen, die behaupten, sie stellten eine Rückkehr zu Qur’ān und Sunna dar, benutzt, um die Suggestion zu erzeugen, die Mehrheit der gewöhnlichen sunnitischen Muslime, welche der ‘Aqīda (Glaubenslehre) oder dem Fiqh (Rechtslehre) des Hauptstromes orthodoxer Sunni-Imāme folgen (deren klassische Werke nur selten völlig mit ihren Ansichten übereinstimmen), seien mit diesem Ĥadīth gemeint, wo doch eine Vielzahl von Beweisen dafür sprechen, dass die orthodoxe Mehrheit der Umma durch göttlichen Schutz vor Irrtum bewahrt ist. Dazu gehört der von al-Hākim überlieferte, zweifelsfrei authentische (Śaĥīĥ) Ĥadīth, der besagt: „Allahs Yad (Schutz und Unterstützung) ist über der Gemeinschaft, und wer sich von ihr abwendet, wendet sich ab zur Hölle hin.“ 6 Solche Ĥadīthe zeigen, dass Qur’ānverse wie: „Und wenn du der Mehrheit derer folgtest, die auf Erden sind, würden sie dich irreleiten vom Wege Allahs“ 7 sich nicht auf diejenigen beziehen, die traditionellem islamischem Gelehrsamkeit folgen (die niemals die Mehrheit der auf der Erde Lebenden gewesen sind), sondern eher auf die nicht-muslimische Mehrheit der Menschheit.
Es ist sicher passender, die Worte des oben genannten Ĥadīth, die Nachfolge der Juden und Christen betreffend, in unserer Zeit auf diejenigen Muslime zu beziehen, die in allen Aspekten ihres Lebens, sowohl rational als auch irrational, den Westen nachahmen, wobei sie sogar so weit gehen, Banken in muslimischen Städten und an heiligen Stätten zu errichten, die nie zuvor, seit vorislamischer Zeit, vom Schmutze institutionalisierten Wuchers (ribā) verunreinigt worden waren; oder auf diejenigen zu beziehen, die unter den Muslimen als Reformbewegungen verkleidete, Zwietracht sähende, sektiererische Ideologien fördern, so wie es die Juden und Christen in ihrer jeweiligen Religion getan haben. Traditionelles Gelehrtentum ist vor derartiger Irreleitung durch das authentische Wissen geschützt, welches es in ununterbrochener Weitergabe von einem lebendigen Lehrer zum nächsten bewahrt hat, zurückgehend bis auf den Propheten, sav.
Nun zurück zu unserem Thema: Ohne eine solche Qualitätskontrolle kann der auf sich allein gestellte Leser von Ĥadīthen nicht hoffen, eine Art selbstgemachter ‘Alim (Gelehrter) zu werden, der Fatwas (Rechtsgutachten) nur auf der Grundlage dessen gibt, was er in al-Bukhārī und Muslim findet, denn die im Zusammenhang mit Fragen islamischen Rechts stehenden zweifelsfrei authentischen Überlieferungen (Ĥadīth Śaĥīĥ) finden sich keineswegs ausschließlich in diesen beiden Werken, sondern in einer Vielzahl von anderen, die diejenigen, die Urteile in diesen Fragen fällen, kennen müssen..
Schon an anderer Stelle habe ich auf die Wissenschaften hingewiesen, die ein Gelehrter beherrschen muss, um all die Ĥadīthe zusammenzubringen, ebenso darauf, dass manche Ĥadīthe einander bedingen oder von allgemeineren oder spezifischeren Ĥadīthen oder Qur’ānversen bedingt oder eingeschränkt werden, die sich auf die entsprechende Frage auswirken. Ohne dieses Wissen und einen traditionellen Scheich, von dem man es erlernen kann, wird man zwangsläufig ins Stolpern geraten, eine Tatsache, die ich genauestens kenne, weil ich es selbst probiert habe.
Als ich im Jahre 1980 nach Jordanien kam, hatte jemand mir die Idee in den Kopf gesetzt, ein Muslim brauche nichts weiter als den Qur’ān und sahīh Ĥadīthe. Nachdem ich den arabischen Qur’ān mit Hilfe von A. J. Arberry’s Koran Interpreted durchgelesen und notiert hatte, was ich verstand, setzte ich mich mit Musammad Muhsin Khan’s Übersetzung von Sahīh al-Bukhārī hin und ging all die Ĥadīthe durch, Band für Band, und schrieb alles auf, was sie darüber auszusagen schienen, was ein Muslim tun solle.
Es war ein Versuch, die jahrhundertealten Ablagerungen, mit denen der Islam gemäß dem, was mich Orientalisten an der Universität von Chicago gelehrt hatten, verkrustet war, zu durchdringen: eine Anstrengung, den reinen Islam aus den Originalquellen selbst zu gewinnen. An diesem Punkt liefen mein Salafismus und mein Orientalismus zusammen.
Schließlich hatte ich nach einiger Zeit ein Manuskript ausgewählter Ĥadīthe aus al-Bukhārī, eine Art selbstgebasteltes Handbuch der Scharī’a, produziert. Ich benutze es noch heute als Index für die Ĥadīthe in al-Bukhārī, wenngleich mir die Schlussfolgerungen im Bereich der Rechtswissenschaft (fiqh), zu denen ich mit meinem Amateur-Iğtihād gelangte, heute eher peinlich sind. Wenn Ĥadīthe auftauchten, die zueinander in Widerspruch zu stehen schienen, wählte ich einfach die aus, die mir besser gefielen oder die eher meinen westlichen Gewohnheiten entsprachen. Schließlich, so sagte ich mir, hatte der Prophet sav., niemals die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten gehabt, ohne die leichtere der beiden zu wählen. 8
Zum Beispiel hatte man mir gesagt, es widerspräche der Sunna, im Stehen zu urinieren, und ich hatte den Ĥadīth von ‘Ā’ischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, gehört, der besagt: “Wenn irgend jemand sagt, der Prophet, sav., habe im Stehen Urin gelassen, dem glaubt nicht.“ 9 Doch in al-Bukhārī las ich dann den Ĥadīth, der besagt, der Prophet, der Segen Allahs und Sein Friede seien auf ihm, habe einmal im Stehen uriniert 10 und entschied, dass das, was man mich zuerst gelehrt hatte, falsch sei oder dass es vielleicht nicht von großer Bedeutung sei. Erst später, als ich anfing, das Handbuch schāfi‘ītischer Rechtslehre, Reliance of the Traveller, aus dem Arabischen zu übersetzen, fand ich heraus, wie die Scharī‘a-Gelehrten die Aussagen dieser Ĥadīthe in Einklang gebracht haben: Dass das Stehen des Propheten, sav., beim Wasserlassen dazu diente, die Umma
zu lehren, dass es nicht gänzlich verboten (harām), sondern nur ungehörig (makrūh) sei, wobei solche Handlungen, wenn sie vom Propheten sav. , ausgeführt werden, nicht ungehörig, sondern, wenigstens einmal, notwendig sind, um der Umma zu zeigen, dass sie nicht gänzlich verboten sind. Oder, nach anderen Gelehrten, um zu zeigen, dass es in Situationen zulässig ist, in denen dadurch vermieden würde, dass die Kleider mit Urin bespritzt werden.
Im Rückblick gesehen ermöglichten mir so meine frühen Fehler auf dem Gebiet der Ĥadīthe die Art und Weise zu würdigen, in der die Rechtswissenschaft, die ich später studierte, alle Ĥadīthe zusammenbrachte, etwas, wozu ich selbst niemals in der Lage gewesen war.
Und ich verstand, weshalb unter den hervorragendsten Imamen der Ĥadīth-Wissenschaft Imām al- Bukhārī seine Rechtswissenschaft von dem Schüler Imām Schāfi‘īs, ‘Abd Allāh ibn Zubayr al-Ĥumaydī, genommen hatte 11 und warum die Imame Muslim, at-Tirmidhī, Abū Dāwūd und an-Nasā’ī der schāfi‘ītischen Rechtsschule folgten 12, ebenso wie al-Bayhaqī, al-Hākim, Abū Nu‘aym, Ibn Hibbān, ad- Daraqutnī, al-Baghawī, Ibn Khuzayma, as-Suyūtī, adh-Dhahabī, Ibn Kathīr, Nūr ud-Dīn al-Haythamī, al- Mundhirī, an-Nawawī, Ibn Ĥağar al-‛Asqalanī, Taqiyu ad-Dīn as-Subkī und andere; und warum Imame wie ‘Abd ar-Raĥmān ibn al-Ğawzī der Madhhab von Amad ibn Ĥanbal folgten und warum Abū Ğa‘far at-Taĥāwī, ‘Alī al-Qārī, Ğamāl ud-Dīn al-Zaylai (der afrikanische Scheich des Ibn Hajar al-Asqalanī, von dem manche sagen, er habe jenen noch an Gelehrsamkeit übertroffen) und Badr ad-Dīn al-‘Aynī der hanafītischen Schule folgten.
Diese Tatsachen legen beredtes Zeugnis davon ab, welche Rolle Ĥadīthe innerhalb der Scharī‘a in den Augen dieser Imame spielten. Für sie ging es nicht darum, ob man entweder Fiqh (Rechtswissenschaft) oder Ĥadīth in die Tat umsetzen solle, wie heutzutage manche Muslime ernsthaft suggerieren wollen, sondern um die Rechtswissenschaft der Ĥadīthe, verkörpert von den traditionellen Rechtsschulen (madhhab), denen sie folgten. Es gäbe sicherlich für viele unter uns Gelegenheit genug, von ihrem Vorbild zu profitieren!
1 Nawadir al-usūl fī ma‘rifat aĥādīth ar-rasūl, Istanbul 1294/1877, wiederaufgelegt von Dār Śādir, Beirut, n.d. , 399
2 Qur’ān, 4:48
3 Al-mustadrak ‘alā as-saĥiĥayn, in 4 Bänden, Hyderabad 1334/1916, wiederaufgelegt mit 5. Band Indices von Dār al-Ma‘rifa, Beirut, n.d. , 1.4)
4 Nawādir al-uśūl, 397
5 Śaĥīĥ al-Bukhārī, 9 Bände, Kairo 1313/1895, wiederaufgelegt (9 Bände in 3) von Dār al-Ğīl, Beirut, n.d. , 9.126:7320
6 Al-mustadrak, 1.116
7 Qur’ân, 6:116
8 Śaĥīĥ al-Bukhārī, 4.230: 3560
9 Musnad al-Imām Asmad, in 6 Bänden, Kairo 1313/1895, wiederaufgelegt von Dār Śadir, Beirut, n.d., 6.136
10 Śaĥīĥ al-Bukhārī, 1.66: 224
11 As-Subkī,Tabaqāt asch-schāfi‘iyya al-kubrā in 10 Bänden, ‘Isa al-Babī al-Ĥalabī, 1383/1964, 2.214
12 Mansūr ‘Ali Nasif, At-tāğ al-Ğāmi‘ lil-usūl fī aĥādīth ar-rasūl in 5 Bänden, Kairo 1382/1962, wiederaufgelegt von Dār Iĥyā’ at-Turāth al-‘Arabī, n.d., 1.16
Quelle(n):
www.ahlu-sunnah.de:www.ahlu-sunnah.de