Nikāḥ (Heirat) nach der Ḥanafī Rechtsschule

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Scheich Abdurrahman ibn Yusuf Mangera (Übersetzt von: Ibrahim Yenin) / 10.01.2016

Frage:

Was ist die korrekte Ḥanafī-Art der Nikāḥ-Zeremonie gemäß der Sunnah? Ich muss wissen, wer anwesend sein kann.

Antwort:

Mit dem Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allgnädigen.

Die eigentliche Hochzeitszeremonie ist recht einfach. Ein Tag wird ausgesucht (vorzugsweise so bald wie möglich nach der Verlobung) und verkündet. Der Prophet (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam – Segen und Heil auf ihm) regte dazu an, die Hochzeiten deutlich zu verkünden, damit die Gemeinschaft von dieser Zusammenkunft erfährt und keinen Verdacht gegen das Paar hegt, wenn sie zusammen gesehen werden. Deswegen sollte eine Ehe nicht im Geheimen geschlossen werden.

Sodann sollte Folgendes bei der eigentlichen Zeremonie befolgt werden:

1. Die beste Zeit dafür ist am Freitag nach dem ʿAṣr-Gebet (Nachmittagsgebet) in der Moschee. Der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) sagte: „Verkündet diese Hochzeit und vollzieht sie in der Moschee...“ (Tirmidhī)

2. Gelehrte und andere gottesfürchtige Menschen sollten eingeladen werden, um Segen aus ihrer Anwesenheit und aus ihren Duʿāʾs (Bittgebeten) mitsamt dem Segen des Freitags und der Moschee zu erlangen.

3. Der Nikāḥ sollte von einer gottesfürchtigen Person vollzogen werden.

4. Zwei Zeugen sollten ausgewählt werden und bei der Versammlung anwesend sein. Der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) sagte: „Es gibt keine Heirat ohne einen Walī1 und zwei rechtschaffenen Zeugen...“ (Ibn Ḥibbān). Obwohl alle Anwesenden potentielle Zeugen sein könnten, ist es besser, zwei offizielle Zeugen zu haben, die den Heiratsvertrag unterschreiben, damit sie für den Fall eines Problems gerufen werden können.

5. Die Brautgabe [Mitgift oder Mahr] sollte zuvor vereinbart werden und die Person, die die Zeremonie vollzieht, sollte über den Betrag informiert werden.

6. Die Braut sollte vorzugsweise einen Walī (ihren Vater, Onkel, Bruder oder sonst solch einen Älteren) schicken, der sie vertritt. Der Walī sollte in der Versammlung anwesend sein. Der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) sagte: „Eine Frau soll sich nicht selbst verheiraten“ [d.h. ohne Walī] (Ibn Majāh). In der Ḥanafī Schule ist die Einwilligung einer mündigen Frau notwendig und sie kann nicht ohne Einwilligung verheiratet werden. Der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) sagte: „Eine Jungfrau kann nicht verheiratet werden ohne ihre Erlaubnis.“ Man fragte, wie sie ihre Zustimmung bestätigt. Er antwortete: „Durch ihr Schweigen.“ (Bukhārī und Muslim)

7. Wenn die Braut ihrem Walī [Vertreter] die Erlaubnis gibt, sie an den Bräutigam zu verheiraten, ist es vorzuziehen, zwei Personen zu haben (von ihren Maḥārim – Pl. v. Maḥram – enge Verwandte, die man gesetzlich nicht heiraten darf) die davon Zeuge sind. Obwohl die Vertretung auch ohne Zeugen gültig ist, würde man jedoch im Falle eines Problems ihre Zeugenaussagen benötigen, um ihre Einwilligung zur Verheiratung an den Bräutigam zu beweisen.

8. Zuerst wird die Sunnah Khuṭbah [Predigt] von dem Imām vorgetragen, der die Heirat vollzieht. Diese Khuṭbah beinhaltet die drei Verse über Taqwa und einen Ḥadīth oder zwei über die Heirat, die das Paar und die Anwesenden dazu ermahnen, Allah zu fürchten und Taqwa zu erlangen. (Abū Dāwūd, Tirmidhī, Nasāʾī, Aḥmad)

9. Nach der Khuṭbah wird der Imām den Walī in Anwesenheit der zwei Zeugen fragen, ob er der Verheiratung der Braut (genannt beim vollen Namen) an den Bräutigam (ebenfalls genannt beim vollen Namen) für die vereinbarte Brautgabe zustimmt. Wenn der Walī zustimmt, wendet sich der Imām dem Bräutigam zu und fragt ihn, ob er der Verheiratung der Braut (genannt beim vollen Namen) an ihn für den Betrag der vereinbarten Brautgabe zustimmt. Der Bräutigam muss in kompletten Sätzen antworten, wie zum Beispiel „Ich nehme sie zu meiner Frau“ oder „Ich habe sie als meine Frau akzeptiert“ oder „Ich heirate sie“. Es ist empfohlen, dass er es so sagt und nicht einfach nur „Ja, ich will.“ oder „Ich akzeptiere es“.

10. Der Imam sollte dann die folgende Duʿāʾ rezitieren:

„Bārak Allāhū laka wa bāraka alayka wa jamaʾ baynakumā bikhayr.“

„Möge Allah euch segnen und Seinen Segen auf euch herabkommen lassen und euch im Guten vereinen.“

Dann wird er andere Bittgebete für das Paar und für die Anwesenden machen.

11. Dann ist es Sunnah, am nächsten Tag oder an dem Tag, nachdem das Paar ihre Ehe vollzogen oder es sich in die Privatsphäre zurückgezogen hat, eine Walīma (Hocheitsfest) zu veranstalten. Diese wird von dem Bräutigam und seiner Familie ausgerichtet und unterliegt nicht der Verantwortung der Braut. Der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) veranstaltete nach vielen seiner Hochzeiten eine Walīma, bei der er eine Ziege für die Leute schlachtete. Anas (raḍīyallāhu ʿanh - Möge Allah zufrieden mit ihm sein) berichtet, dass der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) eine Walīma zum Anlass des Vollzuges seiner Hochzeit mit Zaynab bint Jaḥsch veranstaltete. Er bot seinen Gästen Fleisch und Brot an (Bukhārī). Zum Anlass seiner Heirat mit Ṣafīya bint Ḥuyay gab er sogar etwas, was man heutzutage in Nordamerika als “Potluck Dinner” bezeichnen würde, bei der jede Person das mitbrachte, was sie hatte und alle setzten sich zusammen hin und speisten davon (Bukhārī und Muslim).

12. Einige Moscheen und Imāme besitzen sogar die Vollmacht, eine Eheschließung formell zu vollziehen, welche dann vom Staat, dem Bundesland oder der Kreisverwaltung anerkannt wird. Dies ist extrem nützlich, da es keinem erneuten Vollzug der Hochzeit in einer zivilen Zeremonie nach sich zieht.
Möge Allah uns die Fähigkeit geben, leicht zu machen, was Allah und Sein Gesandter als leicht zeigten und uns darin Segen schenken.

1Im Normalfall der Vater oder Bruder, anderer anderer nächster männlicher Verwandter

Quelle(n):

www.ahlu-sunnah.de:
www.ahlu-sunnah.de

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