Fatwa bezüglich Cannabis

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Imam Ibn Abidin (Übersetzt von: H. Citlak) / 29.11.2015

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich Cannabis und anderen Rauschmitteln beziehungsweise Drogen?

Antwort:

Durr al-Mukhtar: „Es ist verboten, sowohl Banj* (*Hierzulande als Marihuana bekannt) als auch Haschisch zu konsumieren.“

Banj ist eine Pflanze, die im Arabischen als Scheykran bekannt ist. Es berauscht, verursacht Benommenheit, betäubt und ruft Halluzinationen hervor, wie es von Scheich Dawud in Al-Tadhkirah erklärt wird.

Fayruzabadi fügt in Al-Qamus hinzu: „Die schlimmste ist die rote Art, dann folgt die schwärzliche und die leichteste ist die weiße Variante.“

Auch in Al-Qamus:

Al-Sabt bedeutet ‚der Samstag‘ und auch ‚ein Mann, der viel schläft‘.

Al-Mubsit ist ‚eine benommene/träge Person‘.

Al-Quhistani sagte: „Es ist eine Art, die verwandt ist mit der Pflanze, welche als Cannabis [al-Qinib] bekannt ist. Es ist ausdrücklich verboten [haram], es zu konsumieren, da es berauscht. Dies ist die vorzuziehende Regelung diesbezüglich im Gegensatz zu der Regelung bezüglich anderer [Rauschmittel in Festkörperform], wie z.B. Opium, welche nur dann verboten sind, wenn sie in Mengen konsumiert werden, die berauschen. Dies ist in Al-Hidaya und anderen Texten gemeint, wenn gesagt wird, dass Cannabis erlaubt [mubah] ist, wie es in Al-Lubab erklärt wird.

Ich sage: „Dies ist nicht schlüssig, denn jedes Rauschmittel ist ohne jeden Zweifel verboten, wie kann man also sagen, es wäre mubah? Vielmehr ist die korrekte Meinung – und dies ist wahrscheinlich die Absicht des Autors von Al-Hidaya- dass es in geringen Mengen für medizinische Zwecke mubah ist; und diejenigen, welche ausdrücklich auf das Verbot bestehen, reden von Mengen, die berauschen können.

Dies wird gestützt durch den Kommentar in Ghayat al-Bayarr: „Der Konsum von sehr geringen Mengen von Saqmuniya oder Banj (Haschisch) ist für medizinische Zwecke erlaubt und größere Mengen, welche den Tod bringen oder berauschen können, sind ausdrücklich verboten.“
 

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