Organspende im Islam

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Mufti Muhammad ibn Adam (Übersetzt von: C. Abdallah) / 28.11.2015

Frage:

Wie sieht es mit der Organspende im Islam aus? Darf ein Muslim seine Organe spenden? Innerhalb der Familie oder allgemein? Was sagen die Gelehrten?

Antwort:

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen

Die Frage der Organspende ist Anlass für eine große Diskussion unter den heutigen Gelehrten auf der ganzen Welt gewesen. Es wurde in zahlreichen Fiqh-Seminaren diskutiert und viele kurze und auch detaillierte Werke wurden zu dieser Thematik zusammengestellt.

Die Mehrheit der indischen und pakistanischen Gelehrten sind der Ansicht, dass Organspende nicht erlaubt ist, wohingegen die arabischen Gelehrten und einige Gelehrte des indischen Subkontinents unter bestimmten Umständen ihre Erlaubnis hierzu geben (Details in dieser Angelegenheit werden später erwähnt).

Niemand hat eine generelle, ohne an Voraussetzungen gebundene Erlaubnis für die Transplantation von Organen gegeben.

An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass diese Angelegenheit neu ist und es ist selbstverständlich unmöglich für uns, entsprechende Regelungen in den klassischen Werken zu finden. Als solches basieren die Ansichten der heutigen Gelehrten auf allgemeinen und umfassenden Richtlinien der Scharīʿa. Es ist offensichtlich, dass hieraus unterschiedliche Meinungen resultieren, weshalb keine Meinung verurteilt werden sollte, da es die Absicht aller Gelehrten ist, Allah gefällig zu sein und ein Leben in Übereinstimmung mit der Scharīʿa zu führen.

1) Die Ansicht der Unzulässigkeit
Wie zuvor erwähnt, hält die Mehrheit der Indo-Pakistanischen Gelehrten an der Ansicht fest, dass Organspende wegen der Schäden und schlechten Auswirkungen, welche die möglichen Vorteile überwiegen, nicht als erlaubt angesehen werden kann.

Ihre Ansicht basiert auf folgenden Grundlagen:

a) Die erste und wichtigste ist die, dass Allah, der Allmächtige, den Menschen ausgezeichnet/geehrt hat.

Allah sub nahu wa taʿ l – Gepriesen sei Er, der Erhabene) sagt:
„Und wahrlich, wir haben die Kinder Adams ausgezeichnet/geehrt.“ 17:70)

So ist es ein gesichertes Prinzip der Scharīʿa, dass alle Organe des menschlichen Körpers, egal ob es sich um einen Muslim oder einen Nicht-Muslim handelt, ehrwürdig sind und nicht damit gehandelt werden darf. Vorteile aus einem Teil des menschlichen Körpers zu ziehen, ist ungesetzlich ( ar m).Allah, der Allmächtige, erschuf die Menschen als die besten Geschöpfe und erschuf alles zu ihrem Vorteil.

Allah (Gepriesen sei Er, der Erhabene) sagt:
„Es ist Er, der für euch alle Dinge auf Erden geschaffen hat.“ 2:29)

Deshalb ist es für einen Menschen erlaubt, Nutzen aus jeder Schöpfung Allahs zu ziehen, was Tiere (unter bestimmten Bedingungen), Pflanzen und unbelebte Dinge mit einschließt. Als solches ist es unvernünftig, Menschen in dieselbe Kategorie wie oben einzuordnen, indem man die Erlaubnis gibt, Teile des Körpers zu nutzen und aus ihren Körpern zu profitieren, was das Abschneiden, Abhacken und Amputieren von Körperteilen erforderlich macht. Dies ist sicherlich unvernünftig und ungesetzlich, was den menschlichen Körper betrifft.

Ein bekannter Ḥadīth verhindert die Verwendung von menschlichen Körperteilen. Asm ʾ b. Abū Bakr ra īyall hu ʿanh - Möge Allah zufrieden mit ihr sein) berichtet, dass der Gesandte Allahs allall hu ʿalayhi wa sallam – Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: „Allah verflucht eine Frau, die falsches Haar (von Menschen) trägt oder es für andere arrangiert.“ (Ṣa ī Muslim, Nr. 2122)

Im m Nawawī (ra imahull h – Allah erbarme sich seiner) schreibt in seiner Erklärung bezüglich dieses Ḥadīthes:
„Wenn menschliches Haar verwendet wird, so ist dies ungesetzlich ( ar m) durch Konsens, egal ob es das Haar eines Mannes oder einer Frau ist, weil dies die allgemeinen Berichte verbieten. Es ist auch ungesetzlich, Nutzen aus dem Haar oder allen anderen Organen des menschlichen Körpers wegen ihrer Unantastbarkeit zu ziehen. Das Haar eines Menschen muss zusammen mit allen anderen Teilen des Körpers beerdigt werden.“ Kommentierung von Ṣa ī Muslim seitens Nawawī, S. 1600)

Die Juristen (Fuqah ʾ) haben erklärt, dass es im Fall extremer Notwendigkeit und wenn keine Alternative erreichbar ist, auch ungesetzliche Dinge, wie zum Beispiel Schwein und Alkohol, erlaubt sind. Es bleibt aber selbst in solch einer Situation ungesetzlich, Gewinn aus dem menschlichen Körper zu ziehen.

In „Al-Fat w Al-Hindiyya“ steht:
„Wenn eine Person aufgrund von Hunger den Tod fürchtet und eine andere Person zu ihr sagt: ‚Schneide meine Hand ab und iss sie‘ oder sie sagt: ‚Schneide einen Teil von mir ab und iss ihn‘, so ist es ungesetzlich für die Person, dies zu tun. Ähnlich ist es nicht erlaubt für eine verzweifelte Person, Teile von sich selbst abzuschneiden und sie zu essen.“ Al-Fat w Al-Hindiyya, 5/310)

ʿAll ma ibn ʿĀbidīn (Allah erbarme sich seiner) erklärt:
„Weil das Fleisch eines Menschen sogar in extremen Situationen ungesetzlich bleibt.“ Radd Al-Mu t r, 5/215)

Im m Ibn Nujaym (Allah erbarme sich seiner) sagt:
„Es ist einer Person, die aufgrund von Hunger dabei ist zu sterben, nicht erlaubt, die Nahrung einer anderen Person, die auch aufgrund von Hunger stirbt, zu essen; noch ist es erlaubt, einen Teil der anderen Person zu essen.“ Al-Aschb h wa Al-Naz ʾir, S. 124).
Die Fuqah ʾ haben auch erklärt, dass auch wenn man dazu gezwungen wird, einen anderen Menschen zu töten, dies nicht erlaubt ist, auch wenn das eigene Leben in Gefahr ist. (Siehe: Al-Kas ni, Bad iʾ Al-San iʾ, 7/177 und Ibn Qud ma, aAl-Mugni, 9/331)

Im m Al-Marghīn nī (Allah erbarme sich seiner) sagt bezüglich der Unantastbarkeit eines Menschen:
„Es ist ungesetzlich, das Haar eines Menschen zu verkaufen, genauso wie es ungesetzlich ist, davon zu profitieren, weil ein Mensch geehrt und unantastbar ist und es nicht erlaubt ist, einen Teil des menschlichen Körpers zu schänden.“ Al-Hid ya 4.39)

Der menschliche Körper ist auch nach dem Tod ehrwürdig. Der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm) sagte:
„Den Knochen einer toten Person zu brechen ist ähnlich in der Sünde), wie wenn man den Knochen einer lebenden Person bricht.“ Abū D wūd, Ibn Maj h und Musnad A mad)

Der berühmte Ḥanafī-Jurist und Ḥadīth-Im m, Abū Jaʿfar Al-Ta wī (Allah erbarme sich seiner), schreibt in seiner Erklärung zu diesem Ḥadīth:
„Der Ḥadīth zeigt, dass der Knochen einer toten Person die gleiche Unantastbarkeit und Ehre besitzt, wie der einer lebenden Person.“ (Muschkil Al-Ath r)

In einem anderen Ḥadīth heißt es:
„Einen toten Gläubigen zu verletzen ist ähnlich, als wenn man ihn im Leben verletzt.“ (Musannaf von Ibn Abī Shayba)
Auch die Bücher der klassischen Gelehrten sind voll von Beispielen, die auf die Unzulässigkeit hinweisen, Nutzen aus dem menschlichen Körper zu ziehen, weil er geehrt ist.

In der Schlussfolgerung besitzt der menschliche Körper, egal ob tot oder lebendig, große Bedeutung. Er ist geehrt und wegen der Bindung an diese Ehre ist es ungesetzlich, sich dort einzumischen, Teile abzuschneiden oder ihn in irgendeiner Weise zu schänden.

b) Das Schneiden und Schänden eines menschlichen Körpers läuft auf eine Verstümmelung und Entstellung eines von Allah geschaffenen Körpers (Muthl ) hinaus, was durch die Scharīʿa klar verboten wurde.Qat da (Möge Allah zufrieden mit ihm sein) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm) dazu ermutigte, Nächstenliebe zu zeigen und Muthl aufzuhalten. (Ṣa ī Al-Bukh rī, 2/206)

In einem anderen Ḥadīth sagt der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm): „Haltet euch von Muthl fern.“ Ṣa ī Muslim, 2/82)

Dies wird durch den Qurʾ nvers unterstützt, in dem Allah, der Allmächtige, die Worte des Satans erwähnt, als dieser sagte:
„…und ich werde sie irreleiten und ihre Hoffnungen anregen und ihnen Befehle erteilen, dem Vieh die Ohren aufzuschlitzen, und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern.“ (4:119)

Die Schöpfung Allahs zu entstellen, sowohl physisch als auch spirituell, ist das, was der Satan mag und was er anordnet, auszuführen.

Was die Erlaubnis von Bluttransfusionen in notwendigen Fällen anbelangt, so ist es dafür nicht notwendig, einen Teil des menschlichen Körpers abzuschneiden und es ist nicht notwendig, chirurgische Eingriffe am menschlichen Körper durchzuführen, vielmehr wird es durch Transfusionen übertragen, deswegen ähnelt es menschlicher Milch, welche ohne chirurgische Eingriffe abgepumpt wird.

c) Der menschliche Körper und Teile davon befindet sich nicht in unserem Besitz, um damit zu verfahren, wie wir es wünschen. Es ist unser Glaube, dass er uns von Allah dem Allmächtigen gegeben wurde. Deswegen ist es uns nicht erlaubt, irgendwelche Organe dieses Körpers zu verkaufen, wegzugeben oder zu spenden. Islam hat den Selbstmord aus dem gleichen Grund verboten. Deshalb ist es niemandem erlaubt, seine Organe einem anderen zu geben.

d) Es ist ungesetzlich für ein Individuum, sich selbst oder anderen Leid zuzufügen. Der Gesandte Allahs (Segen und Heil auf ihm) sagte: „Es ist nicht erlaubt, sich selbst oder anderen Schaden zuzufügen.“ (Mustadrak von Al-Ḥ kim)

Der berühmte Grundsatz besagt:
„Schaden kann nicht durch ähnlichen Schaden beseitigt werden“ das meint, um Schaden von einem anderen Individuum zu nehmen, ist es nicht erlaubt, sich selbst Schaden zuzufügen).“ Ibn Nujaym, Al-Aschb h, S. 123)

Deswegen ist es einer lebenden Person nicht gestattet, einen Teil seines Körpers zu spenden, weil dies für ihn selbst schädlich ist.

e) Das Prinzip der islamischen Jurisprudenz besagt: „Wenn die Beweise eines Verbotes mit den Beweisen einer Erlaubnis in Konflikt stehen, soll das Verbot bevorzugt werden.“ Ibn Nujaym, Al-Aschb h wa Al-Naz ʾir)
Aus der Sicht obiger und anderer Beweise, in Bezug auf diese Gruppe der Gelehrten, ist es ungesetzlich, Organe zu transplantieren, egal ob von einer lebenden oder einer toten Person, und es ist gleichgültig, ob dafür eine Notwendigkeit besteht oder nicht. In anderen Worten, es gibt keinerlei Erlaubnis für die Transplantation oder Spende von Organen.
 

2) Die Sichtweise der Erlaubnis
Gemäß der Mehrheit aller Arabischen Gelehrten und auch einiger Indo-Pakistanischer Gelehrten ist die Transplantation und Spende menschlicher Organe unter bestimmten Umständen (die später genannt werden) erlaubt. Diese Sicht beruht auf folgenden Grundlagen:

a) Die berühmten Prinzipien (Qaw ʿīd) islamischer Rechtsprechung, welche auf den Lehren von Qurʾ n und Sunnah beruhen, erlauben die Anwendung ungesetzlicher Dinge in Fällen extremer Notwendigkeit. In einem Fall von Notwendigkeit wird auf Verbote verzichtet, wird das Verbot des Essens von Aas oder des Trinkens von Wein aufgehoben, wenn das Leben einer Person bedroht ist. Allah der Allmächtige sagt:

„Verboten hat Er euch nur den Genuß von) natürlich Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber etwas anderes als Allah angerufen worden ist. Wenn aber jemand (dazu) gezwungen ist, ohne (es) zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten, so trifft ihn keine Schuld; wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.“ 2:173)

Der Quran erlaubt auch die Äußerung von Unglauben (Kufr), um Leben zu retten. Allah, der Allmächtige, sagt:

„Wer Allah verleugnet, nachdem er geglaubt hat - den allein ausgenommen, der (dazu) gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Frieden findet.“ (16:106)

Das Prinzip des Fiqh, basierend auf den obigen qurʾ nischen Richtlinien, legt fest:

„Notwendigkeit macht Unerlaubtes erlaubt.“ (Siehe: Ibn Nujaym, Al-Aschb h wa Al-Naz ʾir, S. 85)

Gemäß Im m Sch fiʿī (Allah erbarme sich seiner) ist es einer Person, die vor Hunger stirbt, erlaubt, das Fleisch eines anderen Menschen zu essen. (Siehe: Ibn Qud ma, al-Mugni, 9/335).

Deswegen werden in Fällen der Notwendigkeit unreine, ungesetzliche und ar m Sachen erlaubt.Wenn das Leben einer Person in Gefahr ist und sie eine Transplantation benötigt, befindet sie sich in einer solchen Situation, in der die Transplantation von Organen erlaubt ist.

b) In Hinblick auf den Aspekt menschlicher Unantastbarkeit gibt es zwei Dinge, die berücksichtigt werden müssen.
Zum Ersten ist es richtig, dass ein menschlicher Körper, egal ob tot oder lebendig, geehrt und respektiert ist, aber verletzen die modernen Verfahren diese Ehre?

Der Islam hat uns dazu aufgefordert, den menschlichen Körper zu achten, aber er hat keine festgelegten Methoden dafür angeordnet. Was es bedeutet, einen menschlichen Körper zu schänden, kann sich von einer Zeit zur anderen und von einem Ort zum anderen verändern.
So kann gesagt werden, dass das derzeitige Verfahren zur Transplantation von Organen nicht als Beleidigung des menschlichen Körpers anzusehen ist. Die Chirurgie wird in der achtbarsten Weise ausgeführt und kann nicht als respektlos angesehen werden. Das ist der Grund, warum viele hoch angesehene Menschen der Umma das Spenden von Organen als ein Zeichen von Wert betrachten und sie schauen nicht darauf herab.

Zweitens gibt es Fälle, in welchen die Scharīʿa über die Unantastbarkeit, die dem Körper beigemessen wird, hinwegsieht, so in den Fällen, in den das Leben eines anderen Menschen gerettet werden kann.
In „Tu f t Al-Fuqah ʾ“ wird angemerkt:

„Wenn eine schwangere Frau gestorben ist und das Kind in ihrem Bauch noch lebt, kann ihr Bauch aufgeschnitten werden, um das Kind herauszuholen, weil in diesem Fall ein menschliches Leben gerettet wird, deshalb wird über die Unantastbarkeit des menschlichen Körpers hinweggesehen.“ Sarmaqandī, Tu f t Al-Fuqah , 4/261 und Bad iʾ Al-San iʾ)

Dies basiert auch auf dem juristischen Prinzip:

„Wenn jemand mit zwei Übeln konfrontiert wird, sollte er das das kleinere von beiden wählen.“ Al-Aschb h wa Al-Naz ʾir)

c) Was die Sache betrifft, dass ein Mensch nicht Eigentümer seines Körpers ist, so erlaubt der Islam in bestimmten Situationen, sich den Körper nutzbar zu machen. Dies ist ähnlich dem Reichtum, den Allah einem Menschen gegeben hat und es ist ihm gestattet (in der korrekten Weise), es als Geschenk herzugeben.

Wenn ein Mensch ertrinkt oder verbrennt, so ist es völlig zulässig, ihn zu retten. Ähnlich ist es erlaubt, seine Organe zu spenden, um das Leben eines Mitmenschen zu retten.

d) Fast alle Gelehrten geben die Erlaubnis für eine Bluttransfusion- und spende in Fällen der Notwendigkeit (siehe unten), also warum sollte ein Unterschied zu dem Spenden von
Organen bestehen?

Das chirurgische Verfahren der Transplantation stellt sicher, dass niemand unnötige Verstümmelungen des Körpers erleiden muss. Es ist ähnlich einer chirurgischen Behandlung, die bei einer lebenden Person zu medizinischen Zwecken durchgeführt wird.
Aus der Sicht des oben Genannten (gemäß dieser Gruppe von Gelehrten) ist es erlaubt, Organe zu transplantieren und zu spenden, um das Leben einer anderen Person zu retten. Dies ist allerdings bestimmten Bedingungen und Umständen unterworfen.

Die Internationale Islamische Fiqh-Akademie (Majm ʿ Al-Fiqh Al-Islamī), welche aus einer großen Zahl von Gelehrten aus der ganzen Welt besteht, forschte bezüglich dieser Angelegenheit im Februar 1988 und nach umfassender Untersuchung veröffentlichte sie folgenden Entscheid:
Scharīʿa-Regeln:

1) Es ist gestattet, ein Organ eines Menschen von seinem Platz im Körper eines Menschen zu einem anderen zu transplantieren, so lange dafür Sorge getragen wird, dass der Nutzen dieser Operation den Schaden, der daraus resultieren könnte, überwiegt und unter der Voraussetzung, dass etwas ersetzt wird, was verloren ging oder um seine Erscheinung oder reguläre Funktion wiederherzustellen, oder um Fehler zu korrigieren oder um Entstellungen zu beseitigen, welche physischen oder psychischen Kummer verursachen.

2) Es ist erlaubt, ein Organ von dem Körper eines Menschen in einen anderen zu transplantieren, wenn es ein Organ ist, das sich selbst regenerieren kann, wie Haut oder Blut, vorausgesetzt, dass der Spender erwachsen ist und versteht, was er tut und dass alle Scharīʿa-Bedingungen eingehalten werden.

3) Es ist erlaubt, Teile eines Organs, welches aufgrund von Krankheit entfernt wurde, zum Nutzen einer anderen Person zu verwenden, wie zum Beispiel wenn die Hornhaut eines Auges wegen Krankheit entfernt wurde.

4) Es ist ungesetzlich ( ar m), ein Organ zu transplantieren oder zu nutzen, von dem das Leben abhängt, wie zum Beispiel das Herz von einer lebenden Person zu nehmen und es in eine andere Person zu transplantieren.

5) Es ist ungesetzlich ( ar m), das Organ einer lebenden Person zu nehmen, wenn dadurch wichtige Vitalfunktionen beeinträchtigt werden, auch wenn das Leben selbst dadurch nicht in Gefahr gerät, wie zum Beispiel die Hornhaut von beiden Augen zu entfernen. Wie auch immer, das Entfernen von Organen, welches lediglich zu partiellen Defekten führt, ist eine Angelegenheit, welche noch immer unter den Gelehrten diskutiert wird, wie es unter Nummer acht erwähnt wird.

6) Es ist erlaubt, ein Organ eines toten Menschen in einen lebenden Menschen zu transplantieren, wenn sein Leben von diesem Organ abhängt oder wenn die Vitalfunktionen seines Körpers ansonsten beeinträchtigt werden, unter der Voraussetzung, dass die Erlaubnis hierfür entweder von der Person selbst vor ihrem Tod, von seinen Erben oder dem Führer der Muslime in den Fällen, in welchen die Identität des Verstorbenen unbekannt ist oder er keine Erben hat.

7) Es sollte in allen oben genannten Fällen, in denen eine Transplantation gestattet ist, dafür Sorge getragen werden, dass kein Kauf oder Verkauf von Organen stattfindet. Es ist unter keinen Umständen erlaubt, mit menschlichen Organen zu handeln. wie auch immer, die Frage, ob der Nutznießer Geld ausgeben kann, um das Organ zu bekommen, welches er braucht, oder um seinen Dank auszudrücken, ist eine Angelegenheit, welche noch immer der Forschung der Gelehrten unterliegt.

8) Andere Szenarien als die, welche oben beschrieben wurden, werden noch unter den Gelehrten debattiert und erfordern weitere detaillierte Forschung im Licht der medizinischen Forschung und der Scharīʿa-Regelungen. Allah weiß es am besten. (Siehe: Qarar t wa Taw iy t Majm ʿ Al-Fiqh Al-Islamī, S. 59-60)

Die Islamische Fiqh-Akademie hat auch diese Angelegenheit diskutiert und eines der Mitglieder, welches als ein bekannter Gelehrter anerkannt ist, Scheich Ubaid Allah Al-Asadi (Möge Allah ihn beschützen), stellte einen umfassenden Artikel zusammen. Die folgenden sind zusammengefasste Punkte einiger Umstände, die in seinem Artikel erwähnt werden (die nicht in der obigen Entscheidung erwähnt wurden):

1) Es sollte aus der Sicht erfahrener medizinischer Experten keine andere vernünftige Alternative verfügbar sein.
2) Es sollte jeder Aufwand gemacht worden sein, um zu verhindern, dass das Organ eines Nicht-Muslims in den Körper eines Muslims transplantiert wird und umgekehrt.
3) Nur die Organe einer toten Person sollten verwendet werden. Wie auch immer, sollte dies nicht möglich sein, so ist es nur dann erlaubt, das Organ einer lebenden Person zu verwenden.

Schlussfolgernd ist zu sagen, dass die obigen zwei Sichtweisen der gegenwärtigen Gelehrten mit Hinblick auf die Organtransplantation- und spende zu sehen sind. Der Standpunkt einiger Gelehrter ist es, sich bezüglich dieser Angelegenheit vollständig zu enthalten.
Mein geachteter Lehrer, Scheich Mufti Taqi Usmani ist einer derjenigen, die sich nur widerwillig zu dieser Sache äußern. In einem Schreiben von ihm (und ich habe es auch verbal von ihm gehört) sagt er:

„Nach dem Studium des Buches ‚Islamische Regelung bezüglich der Organtransplantation‘ (durch seinen geschätzten Vater, dem großen Mufti von Pakistan, Mufti Muhammed Schafi, in welchem er standhaft die Unzulässigkeit von Organtransplantationen betonte und was von Scheich Taqi unterstützt wurde), las ich die zahlreichen Argumente für die Organtransplantation, weswegen ich zögerlich und unsicher in dieser Angelegenheit bin. Deshalb enthalte ich mich eines Entschlusses.“

So kann jemand einer der zwei oben genannten Sichtweisen folgen, weil sie beide von großen Gelehrten des Islam stammen. Wenn jemand nach der Sichtweise der Erlaubnis agiert, wäre es ratsam, Vorkehrungen zu treffen, die Vergebung Allahs (istighf r) zu erbitten und etwas aus Nächstenliebe zu spenden.

Und Allah weiß es am besten

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