Mit welchen Wasserarten ist es gültig, sich rituell zu reinigen?

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Mohammad Haddad / 17.08.2015

Frage:

Mit welchen Wasserarten ist es gültig, sich rituell zu reinigen?

Antwort:

Es ist mit folgenden fünf Wasserarten gültig, sich rituell zu reinigen:

 

  1. Wasser, welches sich aufgrund einer Vermischung mit einer reinen Substanz nur in sehr geringem Maße verändert hat, sodass es eindeutig noch als klares Wasser gilt. Ein Beispiel hierfür ist ein Eimer Wasser, in dem wenige Tropfen Organgensaft gegeben werden. Wenn die Veränderung der Eigenschaften des Wasser so gering ist, dass man es auf dem ersten Blick als klares und natürliches Wasser bezeichnen würde, so dürfen damit rituelle Reinigungsvorgänge vollzogen werden.
  2. Wasser, welches sich aufgrund einer unmittelbaren Nähe mit einer Sache, etwa Fett oder Öl, verändert hat, selbst wenn diese einen Duft beinhalten.
  3. Wasser, welches sich aufgrund einer unvermeidbaren Vermischung mit einer Sache verändert hat, etwa Algen, Baumblätter, welche in das Wasser gefallen sind, Staub oder der Auswirkungen dessen, dass das Wasser zu lange gestanden hat.
  4. Wasser, welches bereits für eine freiwillige Handlung verwendet wurde, etwa für das Ausspülen des Mundes, die Erneuerung einer kleinen rituellen Waschung (wudu) (d.h. eine erneute und somit freiwillige Vollziehung des wudu im Zustand der rituellen Reinheit), oder eine empfohlene und somit freiwillige große rituelle Waschung (ghusl).
  5. Wasser, welches für die Aufhebung des rituell unreinen Zustandes verwendet wurde und nun mit Wasser, welches absolut unbenutzt und somit als rein und reinigend gilt, zusammengemischt wird, bis eine Menge von 216 Liter oder mehr erreicht wird.

 

 

Quellen:

Reliance of the Traveller, Šayẖ Nūḥ Ḥā Mīm Keller,

Seekersguidance.com „Shafi'i Fiqh Course“, Šayẖ Umar Qureshi 

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