Pflichten des Gusl

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Mohammad Haddad / 28.06.2015

Frage:

Welche Pflichten hat die große rituelle Waschung (ġusl)?

Antwort:

Die Pflichten der großen rituellen Waschung (ġusl) sind folgende zwei:

  1. Die Absicht, das ġusl vollziehen. [Sobald man also die Absicht gefasst hat, gilt das ġusl als begonnen. Wenn man somit ohne die Absicht zu haben den Oberkörper wäscht und dann die Absicht vergegenwärtig und anschließend den Unterkörper wäscht, so hat man das ġusl nicht vollständig vollzogen. In solch einem Fall muss man den Oberkörper nochmal waschen.]
  2. Jegliche rituelle Unreinheiten [naǧāsah] entfernen und den gesamten Körper mit Wasser benetzen.

 

Quellen:

Matn al-Ġāyah wa t-taqrīb, Mūsā Furber
Reliance of the Traveller, Šayẖ Nūḥ Ḥā Mīm Keller
Seekersguidance.com „Shafi'i Fiqh Course“, Šayẖ Umar Qureshi

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