Wann wird das Ghusl zur Pflicht

Sie sind hier

Mohammad Haddad / 28.06.2015

Frage:

Unter welchen Umständen bzw. durch welche Handlungen wird es zur Pflicht, die große rituelle Waschung [ġusl] zu vollziehen?

Antwort:

Die Vollziehung des ġusl wird durch sechs folgende Handlungen bzw. Zustände zur Pflicht, nämlich durch:

  1. den Geschlechtsakt in dem Ausmaß, dass die Eichel vollständig in die Vagina eingeführt wird,
  2. den Austritt von Sperma[manīy] beim Mann bzw. der sexuellen Körperflüssigkeit bei der Frau. In die Kategorie des Spermas fallen nicht die Lusttropfen (maḏī) oder die dickflüssige und durchsichtig-weiße Substanz, welche nach dem Urinieren oder durch das Tragen eines schweren Gegenstandes hervortritt (wadī),
  3. den Tod,
  4. den Eintritt der Menstruation (ḥaiḍ),
  5. den Eintritt eines Wochenbetts (nifās),
  6. eine Entbindung, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Normal, Fehl- oder Trockengeburt handelt.

 

Quellen:

The Ship to Salvation, ʿAbd Allāh Muḥammad al-Marqūbī
Matn al-Ġāyah wa t-taqrīb, Mūsā Furber
Reliance of the Traveller, Šayẖ Nūḥ Ḥā Mīm Keller

Tags: