Zeitfenster für die Absicht zu Fasten

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Muhammed F. Bayraktar / 29.01.2019

Frage:

Bis wann muss jemand die Absicht zu Fasten gefasst haben? Wie lautet das Zeitfenster?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Beim Pflichtfasten und freiwilligen Fasten muss die Absicht zwischen Abendgebet des Vortages bis zum sogenannten "religiös-rechtliche Mittag" (ḍahwat al-kubrā) sein. Dieser Zeitpunkt ist die Zeit, die zwischen Morgengebet und Abendgebet liegt. Anders ist dies beim Nachholen von Fasten des Ramaḍān, bei Sühnefasten, oder dem Nachholen abgebrochenen freiwilligen Fastens, welches durch den Abbruch Wāǧib wurde. Bei diesen Fastenarten muss die Absicht bis zum Beginn von Faǧr gefasst sein.

Und Allah weiß es am Besten.

Quelle(n):

  • Marāqi al-Falāḥ

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