Gemischte Hochzeiten

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Muhammed F. Bayraktar / 29.01.2019

Frage:

Dürfen wir Hochzeiten, in denen es keine Geschlechtertrennung gibt, besuchen?

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

Gemischte Hochzeiten, in denen Männer und Frauen im gleichen Saal sitzen und an gleichen Tischen, sind grundsätzlich nicht verboten, solange in diesen Hochzeiten bzw. an diesem Ort kein Ḥarām begangen wird. Siehe hierzu auch unsere Antwort zur Geschlechtertrennung. Ḥarām wäre in diesem Fall der Ausschank von Alkohol, wenn Frauen und Männer miteinander tanzen, oder Frauen vor Männern tanzen. Sich an Orten des Ḥarām zu befinden, ist nicht grundsätzlich verboten, doch es ist verpönt solche Orte aufzusuchen und dort anwesend zu sein.

Bei Hochzeiten ist ein bestimmtes Taktgefühl gefragt und der Fragende muss sich fragen: Ist der Schaden, den ich anrichte, wenn ich nicht zur Hochzeit komme, tragbar? Ist es zum Beispiel die Hochzeit eines nahen Verwandten, wodurch die Abwesenheit der Beziehung schwer schaden könnte, oder ist es nur ein flüchtiger Bekannter etc.? In jedem Fall sollte abgeschätzt werden, wie es sich verhält und demnach geurteilt werden. Entscheidet sich die Person dafür, zu einer solchen Hochzeit zu gehen, sollte sie am Anfang der Hochzeit erscheinen, die Dauer der Anwesenheit kurz halten und schon bald die Hochzeit verlassen, bevor Alkohol ausgeschenkt oder die Tanzfläche betreten wird.

Und Allah weiß es am Besten.

 

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