Was sind gültige Gründe im Maliki Madhab dafür das Gebet bis zur Notwendigen Zeit zu verzögern?

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Ustadh Tariq Abdul-Rasheed (Übersetzt von: Yusuf Keskingöz) / 22.06.2015

Frage:

As-Salamu Alaikum, ich bin neugierig darüber, welche Gründe nach dem Maliki Madhab gültig für einen wären das Gebet von der Hauptzeit bis zum endgültigen Zeitrahmen auszudehnen?

Antwort:

23.09.2014

Im Namen Allahs des Allerbarmers, des Barmherzigen, und Frieden und Segen seien auf unserem Meister Muhammad, Seiner Familie, Gefährten und denen die Ihrem edlen Weg folgen.

In der Maliki Rechtschule ist es nicht erlaubt das Pflichtgebet ohne einen gültigen Grund über Ihre bevorzugte Hauptzeit (ikhtiyārī) hinaus bis zur notwendigen Zeit (darūrī) zu verzögern.

Ein gültiger Grund, wie Imam Dardir durch Beispiele im Sharh Saghir erwähnt, wären die folgenden:

1) Unglaube für jemanden der den Islam annimt oder wieder zum Islam zurrückkehrt.

2) Geschlechtsreife für ein Kind welches an sich physische Veränderungen von der Kindheit zur Reife erfährt (wie Ejakulation oder Menstruation)

3) Ohmnacht oder Verrücktheit.

4) Unfähigkeit Wasser oder Reine Erde für die rituelle Reinigung zu finden.

5) Menstruation oder Wochenfluss.

6) Schlaf oder Vergessenheit.

Andere Gründe könnten Krankheit, Inkontinenz oder Reise sein.

Jedes dieser Gründe hat noch zugehörige Einzelheiten. Wenn spezifische Fragen oder Aliegen bestehen, können gerne weitere Anfragen gestellt werden.

Allahs (der Erhabene) weiß es am besten.

Tariq Abdul-Rasheed

Quelle(n):

SeekersHub:
http://seekershub.org/ans-blog/2014/09/23/what-are-the-valid-excuses-to-delay-the-prayer-until-the-necessary-time-in-the-maliki-school/

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