Fundbüro und Funde

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Muhammed F. Bayraktar / 08.11.2018

Frage:

Bei Fundbüros werden verlorene Gegenstände abgegeben und die Fundsachen werden nach einem Zeitraum entsorgt. Ist das in Ordnung? Was soll jemand tun, wenn er einen verlorenen Gegenstand findet?

Antwort:

Antwort:

Im Namen Allahs. Lob gebührt Ihm. Gebete seien über seinem Gottgesandten und dessen Familie und Gefährten.

1. Wird etwas in der Öffentlichkeit verloren und eine Person sieht es, ist es Ḥarām für diese Person diesen Gegenstand aufzuheben und für sich zu behalten. Gleiches gilt für Gäste, die ihn besuchen kommen und Dinge bei ihm liegen lassen. Es ist Ḥarām diese Dinge aufzuheben und für sich zu behalten. Wenn er diesen Gegenstand aufhebt, dann darf dies nur mit der Absicht geschehen, den Besitzer zu suchen und dies dem Besitzer zurückzugeben.

2. Funde dieser Art nicht aufzuheben ist keine Sünde. Findet er es aber an einem Ort, an dem er die Befürchtung hat, Personen könnten es an sich nehmen obwohl es ihnen nicht gehört, ist es Wāǧib diesen Fund aufzuheben.

3. Ab dem Moment des Aufhebens liegt es in der Verantwortung der Person, den Besitzer zu finden. Dies ist Wāǧib für ihn. Er darf diesen Gegenstand nicht wieder dort hinlegen, wo er ihn gefunden hat.

4. Er muss diesen Fund bekannt geben, wo er kann, an alle Männer und Frauen. Dabei soll er darauf achten, keine zu genaue Beschreibung des Fundes zu geben, damit kein Betrüger kommt.

5. Findet er den Besitzer nach allen Bemühungen nicht, kann er den Gegenstand als Almosen abgeben. Findet sich der Besitzer danach, darf er das Geld für den Gegenstand verlangen, wenn er mit den Almosen nicht zufrieden war.

Aus all dem ist zu schließen, dass die Abgabe bei einem Fundbüro in Ordnung ist. Was das Fundbüro dann damit macht, liegt in deren Verantwortung.

Und Allah weiß es am Besten.

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