Das Berühren des materiellen und virtuellen Korans ohne rituelle Waschung

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Muhammed F. Bayraktar / 23.07.2017

Frage:

Ist es erlaubt den Koran ohne die rituelle Waschung (wuḍūʿ) oder die rituelle Ganzwaschung (ġusl) zu berühren? Ist damit die gesamte Korankopie (muṣḥaf) gemeint oder die Schrift? Wie sieht es mit den Büchern des Tafsīr aus? Wie schaut es mit Handyapps aus?

Antwort:

Bismillah,

Den edlen Koran, den muṣḥaf (Koranexemplar) und die Schrift des edlen Korans zu berühren ohne Wuḍū oder Ġusl ist makrūh taḥrīman. Bemerke: Wer kein Ġusl hat, hat automatisch auch kein Wuḍū. Dieses Verbot (makruh taḥriman und nach einigen Ḥaram) erstreckt sich auf die Berührung jeder Niederschrift eines kompletten Qurʾānverses, sei es in einem Buch, auf einer Münze oder anderswo. Die Person darf kein einziges Teil der Kopie (muṣḥaf) des Qurʾān berühren (eingeschlossen Seiten, Randzeilen, Buchdeckel, Einband, etc.). Ausgenommen ist ein Einband oder Deckel, der nicht fest mit dem eigentlichen Buchband verbunden ist. Dieser darf im Zustand ritueller Unreinheit berührt werden.

Bei anderen religiösen Büchern wie Bücher des Fiqh oder des Ḥadīṯ, bezieht sich dieses Verbot nur auf das Berühren des Qurʾānverses selbst. Gleiches gilt für ein Stück Papier, auf dem ein einziger Vers steht. Der Vers darf nicht berührt werden, das Papier aber schon. Dieses Verbot erstreckt sich ebenfalls auf Übersetzungen (und Transliteration) qurʾānischer Bedeutungen in anderen Sprachen [Ibn ʿAbidīn] und nicht nur auf das Arabische. Das Verbot des Berührens erstreckt sich ebenfalls auf andere offenbarte Bücher, wie das Evangelium, die Thora und die Psalmen, trotz ihrer Verfälschung und ihrer damit einhergehenden Abrogation. (Marāqī ʾl-Falāḥ, Ṭaḥtāwī, B. 1, S. 205f., Durr, Radd, B.1, S. 118f., S. 195).

Einige Gelehrte der ḥanafītischen Rechtsschule erachten es als zulässig für eine Person im Zustand der kleinen [und großen] rituellen Unreinheit ein Buch der Qurʾānerläuterung zu berühren, wenn das Meiste des Inhaltes nicht der qurʾānische Text selbst ist. Die ist die Meinung, zu der Ibn ʿĀbidīn neigt. Ein Beispiel für einen solchen Tafsīr, in welcher der koranische Text überwiegt und das Verbot des Berührens greift, ist der Tafsīr Ǧalalayn. Andere vertraten die Ansicht, dass sogar wenn das meiste der qurʾānische Text selbst sei, das Berühren des restlichen Buches, welches kein qurʾānischer Text ist, gestattet ist. Dies ist jedoch die schwächere Ansicht. Letztlich gibt es eine Meinungsübereinkunft darin, dass jemand in diesem Zustand den qurʾānischen Text selbst im Buch nicht berühren darf, sei das Buch nun eine Erläuterung oder ein anderes Buch. (Ṭaḥtāwī, B. 1, S. 206; Radd, B. 1, S. 119). Die Meinung die in Nur ul-Īḍāḥ steht und besagt, Wuḍū sei wāǧib für das Berühren von Tafsir, ist eine schwache Meinung. (Sh. Faraz, Sh. Qays, Ṭaḥtāwī). 

Von all dem abgeleitet sagen die Gelehrten, dass wenn eine App ausgeführt wird auf einem Smartphone oder Tablet und die Schrift des Korans sichtbar ist, das direkte Berühren der Schrift an sich nicht ohne rituelle Waschung erlaubt ist. Das Berühren des Geräts selbst und die Ränder der App ist erlaubt. (Mufti Muhammad b. Adam al-Kawthari hat dies lang uns ausführlich behandelt.) Es gibt aber auch die Meinung, die besagt, dass die Schrift eigentlich nicht berührt wird, da das eigentliche Display sich unter der Scheibe befindet. Die Scheibe schützt das eigentliche Display. Die Schrift erscheint aber auf dem Display und daher werde nur die Scheibe, aber nicht das Display berührt. Dieser Meinung nach darf dies berührt werde. Dem Fragenden ist selbst überlassen, welche der Meinungen er folgen mag, doch in Respekt und Ehrerbietung der Zeichen Allahs ist Vorsicht die bessere Wahl.

Und Allah weiß es am besten.

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