Blasenschwäche und chronischer Ausfluss

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Muhammed F. Bayraktar / 20.07.2017

Frage:

1. Ist das Wudu gebrochen, wenn jemand an Blasenschwäche leidet und unbeabsichtigt Urintropfen austreten?

2. Gibt es eine Erleichterung dafür?

3. Gilt dieser Urin weiterhin als Unreinheit?

Antwort:

Bismillah,

Eine schwache Blase gilt dann als eine Entschuldigung, wenn der Ausfluss des Urins beständig und fast die gesamte Gebetszeit anhält. Das bedeutet, die Person mit dieser Beschwerde findet keine Zeit ein schnelles Gebet mit minimalem Wudu zu verrichten, ohne dass Urin austritt. Dies ist nicht nur im Falle des Urins so, sondern im Falle des Austritts einer jeden Flüssigkeit, die das Wudu ungültig machen würde, wie Blut,Eiter und ähnliches.

Ist die beschriebene Situation eingetreten, dann gilt diese Person ab der nächsten Gebetszeit als entschuldigt. Diese Person gilt solange als entschuldigt, bis eine gesamte Gebetszeit lang der Urin ein einziges Mal in dieser Art ausgetreten ist. Geschieht dies eine ganze Gebetszeit nicht mehr, ist die Entschuldigung nicht mehr gültig. Der Entschuldigte nimmt am Anfang der Gebetszeit eine Waschung und kann dann soviel Gebete verrichten wie er will. Der Austritt des Urins in dieser Art macht die rituelle Waschung nicht mehr ungültig, alle anderen Dinge jedoch machen die Waschung weiterhin gültig. Ist die Gebetszeit verstrichen, in der der Entschuldigte eine entschuldigte Waschung vollzog, ist die Waschung ungültig. Daher muss zu jeder Gebetszeit die Waschung erneuert werden. Kann eine Person aber den Urinausfluss z.B. im Sitzen stoppen und könnte daher im Sitzen beten, gilt die Entschuldigung nicht.

Ja, der Urin gilt auch weiterhin als Unreinheit.

Quelle(n):

  • Marāqi al-Falāḥ

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