Verpönte Zeiten für Abend - und Nachtgebet

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Muhammed F. Bayraktar / 11.07.2017

Frage:

Ich hörte, es gäbe verpönte Zeiten für das Abend - und Nachtgebet? Stimmt das?

Antwort:

Bismillah,

Ja, in unserer Schule gibt es verpönte Zeiten für diese Gebete. 

Für das Nachtgebet:

Die Nacht wird gemessen ab Anfang des Abendgebetes bis Beginn des Frühgebetes. Diese Zeit wird in drei geteilt. Die erste Zeit gilt als die beste Zeit für das Nachtgebet, die zweite Zeit als die Zweitbeste und die dritte als die Drittbeste. (Nach Imam al-Ṭaḥāwī). Der Imām Abū Ḥanīfa sah es als makrūh an, dass nach der Hälfte der Nacht das Nachtgebet verrichtet wird. Gemäß al-Zaylaʿī sah er dies als makrūh an, da sich die Gemeinschaft in den Moscheen dadurch verkleinert. So könnte es sein, dass al-Zaylaʿī allgemein der Ansicht war, dass sich diese Verpöntheit für das Gebet in der Moschee bezieht, aber nicht auf eine Person die in ihrem Haushalt betet. Imam al-Ṭaḥāwī ist ebenfalls der Ansicht, dass dies eine geringfügige Verpöntheit darstellt, makrūh tanzīhan. Das bedeutet, es wäre besser das zu vermeiden, doch es gibt keine Sünde wenn nicht. Nach Ibn ʿĀbidīn ist dies auch die bevorzugte Ansicht (rāǧiḥ), was bedeutet, dass nach ihm die andere Position zu verwerfen ist und nicht auf starkem Boden fußt.

Die andere Gruppe von Rechtsgelehrten ist der Ansicht, dass die Verpöntheit (karāha) hier Makrūh taḥrīman bedeutet. Dies bedeutet, es ist praktisch (ʿamalī) Ḥarām und eine Sünde, jedoch ist die Beweislage und die jenseitige Folge nicht so stark wie im Falle des Ḥarām. Dies ist die Ansicht des Imam al-Šurunbulālī in Marāqi al-falāḥ und des Kommentators Imam al-Ṭahṭāwī.

Das Abendgebet:

Hier heißt es, es ist makrūh taḥrīman das Gebet zu verzögern bis viele Sterne am Himmel sichtbar sind. Dies sind ungefähr 40 Minuten nach Sonnenuntergang. Diese Zeitangabe varriert jedoch stark je nach Längengrad, Jahreszeit und andere Faktoren. Dies steht so bei Ibn ʿĀbidīn, Marāqi al-Falāḥ und Ṭaḥtāwī zu Marāqi. Diese Meinung ist nach Ibn ʿĀbidīn aṣṣaḥ, das heißt, es gibt zwar Meinungen die besagen, es sei makrūh tanziīan, doch die Meinung makrūh taḥriman ist leicht stärker. Die anderen Meinungen dürfen aber nicht einfach verworfen werden. Gibt es Umstände, die das Verspäten begründen, wie ein bewölkter Himmel, bereitstehendes Essen, Besuch oder dergleichen, sei das Verschieben nicht mehr Makrūh.  

Bitte bemerke: Nicht das Gebet ist hier sündhaft, sondern das Verspäten des Gebetes in diese Zeit.

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